Veröffentlichung von Ausschreibungen

Die Veröffentlichung von Ausschreibungen ist ein wesentlicher Schritt im öffentlichen Beschaffungsprozess. Sie dient dazu, potentielle Bieter über geplante Vergaben zu informieren und so den Grundsätzen von Transparenz und fairem Wettbewerb Rechnung zu tragen.

Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Ausschreibungen ist in verschiedenen Rechtsvorschriften verankert, darunter § 97 Abs. 1 GWB, § 12 Abs. 1 VOB/A und § 12 VOL/A. Für Ausschreibungen, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, sind zusätzliche europaweite Veröffentlichungspflichten zu beachten.

Inhaltliche Anforderungen

Die Veröffentlichung muss grundlegende Informationen enthalten, die es potentiellen Bietern ermöglichen, eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu treffen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Auftraggeber, zur Art und zum Umfang des Auftrags, zum Auftragsort und zu den Eignungskriterien für Bewerber.

Unterschiede zwischen nationalen und EU-weiten Ausschreibungen

Bei nationalen Ausschreibungen im unterschwelligen Bereich gelten die Vorgaben der VOB/A und VOL/A sowie der UVgO. EU-weite Ausschreibungen hingegen erfordern eine Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Für die Veröffentlichung von EU-weiten Ausschreibungen sind die europäischen Standardformulare zu verwenden, die auf der SIMAP-Webseite hinterlegt sind.

Veröffentlichungsorte

Während EU-weite Ausschreibungen zwingend auf der Plattform SIMAP veröffentlicht werden müssen, können nationale Ausschreibungen auch in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder Internetportalen bekannt gemacht werden. Zusätzliche nationale Veröffentlichungen dürfen keine bevorzugte Behandlung bestimmter Bieter zur Folge haben.

Zugang zu Informationen über Ausschreibungen

Interessierte Unternehmen können sich über nationale Vergabeportale und das Europaportal zu Ausschreibungen informieren. Die europaweiten Ausschreibungen sind auf der Seite ted.europa.eu einsehbar.

Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht

Bestimmte Vergabeverfahren wie Verhandlungsverfahren und freihändige Verfahren sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Entsprechende Regelungen finden sich in der VgV, VOB/A und UVgO.

Bedeutung für den Wettbewerb

Die ordnungsgemäße Veröffentlichung von Ausschreibungen ist entscheidend für die Gewährleistung eines offenen und fairen Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen. Sie ermöglicht es allen qualifizierten Unternehmen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, und trägt somit zur Effizienz und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei.