Verhandlungsvergabe

Die Verhandlungsvergabe, ehemals als freihändige Vergabe bekannt, ist ein flexibles Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ermöglicht dem Auftraggeber, direkt mit ausgewählten Unternehmen in Verhandlungen über Auftragsbedingungen und Preise zu treten, und wird in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt.

Grundprinzip und Anwendungsgebiete

Die Verhandlungsvergabe erlaubt es öffentlichen Auftraggebern, flexibler auf spezifische Bedürfnisse und Marktgegebenheiten zu reagieren. Es kann sowohl mit als auch ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Die Anwendung dieses Verfahrens ist besonders sinnvoll bei:

  • Projekten mit hohen Anforderungen an Konzeption und Innovation.
  • Aufträgen, deren Spezifikationen vorab nicht exakt festlegbar sind.
  • Situationen, die eine dringliche Beschaffung erfordern.
  • Fällen, in denen ein wirtschaftlicher Vorteil durch eine direkte Verhandlung ersichtlich ist.
Rechtlicher Rahmen und Verfahrensablauf

Die UVgO bildet die rechtliche Grundlage für die Verhandlungsvergabe. Gemäß § 12 UVgO sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe oder Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmetatbestände vor. Der Prozess beinhaltet typischerweise die direkte Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Möglichkeit zur Verhandlung über die Vertragsbedingungen. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung zu beachten.

Unterscheidung zu anderen Vergabeverfahren

Im Gegensatz zu strengeren Verfahren wie der öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung bietet die Verhandlungsvergabe mehr Flexibilität. Es besteht keine feste Vorgabe für die Art und Weise der Angebotseinholung und -bewertung. Zudem ist ein Nachverhandeln von Preisen und Leistungsinhalten möglich, was bei anderen Vergabearten nicht gestattet ist.

Vorteile und Grenzen

Die Verhandlungsvergabe ermöglicht eine effizientere und oft kostengünstigere Beschaffung, besonders bei kleineren oder spezialisierten Aufträgen. Sie erlaubt eine direktere Abstimmung zwischen Auftraggeber und potenziellen Auftragnehmern. Allerdings birgt dieses Verfahren das Risiko einer geringeren Transparenz und Marktbreite, da die Ausschreibung und Auswahl nicht öffentlich erfolgen.

Schlussfolgerung

Die Verhandlungsvergabe bietet öffentlichen Auftraggebern eine wertvolle Option für Aufträge, die eine flexible Handhabung erfordern oder bei denen spezifische Marktbedingungen eine direkte Verhandlung mit ausgewählten Unternehmen rechtfertigen. Sie sollte jedoch sorgfältig und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen angewendet werden, um die Integrität des Vergabeprozesses zu wahren.