Vergabestatistikverordnung | VergStatVO

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ist eine maßgebliche Rechtsvorschrift, die die Sammlung und Übermittlung statistischer Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in Deutschland regelt. Diese Verordnung wurde als Teil der umfassenden Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 eingeführt und basiert auf den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 114 GWB. Die VergStatVO dient der Umsetzung von Artikel 85 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und zielt darauf ab, eine bundesweite Vergabestatistik zu etablieren.

Ziel und Zweck der VergStatVO

Die Verordnung hat das Ziel, eine transparente und umfassende Datenbasis über die Vergabepraktiken öffentlicher Auftraggeber zu schaffen. Dies soll nicht nur die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften überwachen, sondern auch wertvolle Einsichten für die Verbesserung der öffentlichen Beschaffung bieten.

Datenerfassung und -übermittlung

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, eine Reihe von Daten zu jedem vergebenen Auftrag und jeder Konzession zu erfassen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu übermitteln. Dazu gehören Informationen über den Auftraggeber, den Auftragswert, die Art des Auftrags, die gewählte Vergabeverfahrensart und das Datum des Vertragsabschlusses. Die Erfassung und Übermittlung dieser Daten erfolgt zunehmend elektronisch, um Effizienz und Genauigkeit zu gewährleisten.

Anwendungsbereich

Die VergStatVO findet Anwendung sowohl im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich. Im Oberschwellenbereich werden die Daten automatisch aus den Bekanntmachungsformularen entnommen, während im Unterschwellenbereich eine manuelle Dateneingabe erforderlich ist.

Verarbeitung und Nutzung der Daten

Die gesammelten Daten werden vom BMWi analysiert und an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Diese Daten können dann für statistische Auswertungen genutzt werden, die wertvolle Erkenntnisse über das Beschaffungsverhalten und die Effizienz öffentlicher Ausgaben liefern. Die Vergabestatistik ist auch für Forschungszwecke von Bedeutung und kann anonymisiert für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt trägt die Vergabestatistikverordnung wesentlich zu Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Beschaffung bei und ermöglicht eine fundierte Beurteilung und Weiterentwicklung der Vergabepraxis.