Vergaberegister NRW
Das Vergaberegister Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein Instrument im Rahmen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, das speziell in NRW eingeführt wurde. Es trat am 1. März 2005 in Kraft und zielt darauf ab, die Integrität und Transparenz in öffentlichen Vergabeverfahren zu erhöhen. Das Register dient als zentrale Anlaufstelle zur Erfassung von Verstößen von Unternehmen im Kontext öffentlicher Ausschreibungen. Einträge im Vergaberegister können einen erheblichen Einfluss auf die Teilnahme von Unternehmen an zukünftigen Vergabeverfahren haben, da sie unter Umständen zu einem Ausschluss führen können.
Zweck und Funktion des Vergaberegisters NRW
Das Vergaberegister wird vom Finanzministerium des Landes NRW geführt und hat die Aufgabe, rechtliche Verstöße von Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Informationen über Vergabeausschlüsse werden von den zuständigen Stellen an das Vergaberegister gemeldet. Für die Genauigkeit und Richtigkeit der übermittelten Daten ist die meldende Stelle verantwortlich.
Verfahren und Prüfung im Vergaberegister NRW
Im Kontext des Vergaberegisters müssen öffentliche Stellen in NRW, wie beispielsweise Kommunen oder Landesbehörden, vor der Erteilung eines Zuschlags eine Anfrage an das Register stellen, um zu überprüfen, ob das betreffende Unternehmen eingetragen ist. Eine solche Überprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabeprozesses und soll sicherstellen, dass nur zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten.
Eigenerklärung und Rechtsgrundlage
Darüber hinaus müssen Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren eine Eigenerklärung zu ihrer Zuverlässigkeit abgeben. Dieses Verfahren wird im Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes NRW näher geregelt. Das Gesetz beinhaltet auch Vorschriften zur Transparenz für Mandatsträger und verpflichtet öffentliche Einrichtungen, präventive Maßnahmen in korruptionsanfälligen Bereichen zu ergreifen.
Kriterien für Eintragungen
Die Kriterien für eine Eintragung im Vergaberegister umfassen verschiedene Delikte, darunter Korruptionsstraftaten, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Kartell- und Submissionsabsprachen, Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Konsequenzen einer Eintragung können gravierend sein und zum Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen führen.