Vergaberechtsverstoß

Ein Vergaberechtsverstoß bezeichnet die Situation, in der ein an einem Vergabeverfahren beteiligter Akteur, insbesondere der öffentliche Auftraggeber, gegen die Bestimmungen des Vergaberechts verstößt. Das Vergaberecht dient dazu, einen transparenten, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Chancengleichheit zwischen den Bewerbern sicherzustellen. Es zielt darauf ab, Korruption zu verhindern und unterstützt die Förderung mittelständischer Unternehmen sowie umwelt- und sozialpolitischer Ziele.

Rechtliche Grundlagen bei Vergaberechtsverstößen

Die rechtlichen Grundlagen, die bei einem Vergaberechtsverstoß typischerweise betroffen sind, variieren je nach Art des Verstoßes. Dazu gehören strafrechtliche Normen wie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit Amtsträgern (§§ 331 ff. StGB) oder unter Privaten (§ 299 StGB), sowie Betrug und Untreue. Auch ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen sind von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Rechtsschutz im Vergaberecht

Für Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes existiert ein rechtliches Rahmenwerk, das die Einhaltung der Vergabevorschriften sicherstellt, einschließlich der Möglichkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens. Für Verfahren unterhalb des Schwellenwertes sind die Bieter auf allgemeine Rechtsschutzmöglichkeiten angewiesen, wobei einige Bundesländer spezifische Regelungen vorsehen.

Umgang mit Vergaberechtsverstößen

Wird ein Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren teilgenommen hat, auf einen Vergaberechtsverstoß aufmerksam, hat es in der Regel 30 Tage Zeit, um das Verfahren anzufechten. Allerdings beginnt diese Frist nicht sofort mit dem Erkennen des Verstoßes, sondern erst, wenn ein offensichtlicher Vergaberechtsverstoß für Laien erkennbar ist. Dieser Ansatz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt unterstützt.

Schadensersatz bei Vergaberechtsverstößen

Im Falle eines nachgewiesenen Vergaberechtsverstoßes hat der benachteiligte Bieter Anspruch auf Schadensersatz. Ein Schadensersatzprozess kann unabhängig davon eingeleitet werden, ob zuvor ein Vergabenachprüfungsverfahren durchgeführt wurde, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2019 festgestellt hat. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist insbesondere dann erfolgversprechend, wenn der Bieter nachweisen kann, dass er den Zuschlag unter fairen Bedingungen erhalten hätte.