Vergabeordnung und Vertragsordnungen

Die Vergabe- und Vertragsordnungen im deutschen Vergaberecht stellen ein zentrales Regelwerk für die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge dar. Sie dienen dazu, die Prozesse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu strukturieren und zu standardisieren, wodurch ein transparentes, faires und rechtlich einwandfreies Vergabeverfahren gewährleistet wird.

Hauptkategorien der Vergabe- und Vertragsordnungen

Diese Regelwerke lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen:

  1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB): Dieses Regelwerk ist speziell auf die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen ausgerichtet und legt detaillierte Bedingungen und Verfahrensweisen für Bauverträge fest.
  2. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL): Die VOL befasste sich mit der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Seit dem 18. April 2016 ist sie in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aufgegangen, sofern diese in den jeweiligen Bundesländern Anwendung findet.
  3. Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF): Die VOF, die die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen regelte, existiert nicht mehr und ist in die Vergabeverordnung (VgV) integriert worden.
Integration in die Vergabeverordnung (VgV)

Die VgV stellt heute das zentrale Instrument im deutschen Vergaberecht dar und fasst die Bestimmungen der ehemaligen VOL und VOF zusammen. Sie regelt das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die nicht verteidigungs- und sicherheitsspezifisch sind, und harmonisiert diese mit europäischen Richtlinien.

Bedeutung im Kontext des GWB

Diese Vergabeordnungen ergänzen und konkretisieren die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der verschiedenen Vergabeverordnungen wie der VgV, VSVgV, KonzVgV und SektVO, insbesondere in Bezug auf das Verfahren der Auftragsvergabe.

Anwendungsbereiche

Im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte wird die VOB/A EU gemäß § 2 VgV angewandt, während im Unterschwellenbereich die VOB/A, Teil A, 1. Abschnitt, Anwendung findet. Die Anwendung der VOB/A EU und VOB/A ist in der Regel für öffentliche Bauaufträge verpflichtend.

Zusammenfassung

Die Vergabe- und Vertragsordnungen spielen eine zentrale Rolle im deutschen Vergaberecht, indem sie einheitliche und rechtssichere Grundlagen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen schaffen. Sie sorgen für Transparenz, Wettbewerbsgleichheit und Rechtskonformität im Vergabeprozess und tragen so zur Integrität des öffentlichen Beschaffungswesens bei.