Vergabenachprüfungsverfahren

Das Vergabenachprüfungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es ermöglicht Bietern, formelle und materielle Verstöße gegen das Vergaberecht im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zu beanstanden, insbesondere wenn dieser oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt.

Prozess und Verantwortliche

Das Vergabenachprüfungsverfahren wird durch Antrag eines Bieters bei einer Vergabekammer eingeleitet. Vergabekammern sind spezialisierte Behörden, die als unabhängige Instanzen fungieren und über die Rechtmäßigkeit von Vergabeverfahren entscheiden. Bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung einer Vergabekammer können Beteiligte eine sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen.

Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Die rechtlichen Grundlagen für das Vergabenachprüfungsverfahren finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es gilt primär für Vergabeverfahren, die oberhalb der EU-Schwellenwerte angesiedelt sind. Für unterhalb der Schwellenwerte liegende Vergaben bestehen in einigen Bundesländern eigene Regelungen.

Vergabesperre und Folgen für den Auftraggeber

Während des Vergabenachprüfungsverfahrens besteht eine Vergabesperre für den Auftraggeber. Diese hindert ihn daran, den Auftrag zu vergeben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies kann zu Verzögerungen im Vergabeprozess führen und erfordert häufig eine Anpassung der Fristen und möglicherweise die Übernahme zusätzlicher Kosten durch den Auftraggeber.

Schadensersatzansprüche

Neben dem Nachprüfungsverfahren haben beteiligte Unternehmen auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche setzen voraus, dass der Bieter einen tatsächlichen Schaden erlitten hat, der auf einen Vergaberechtsverstoß zurückzuführen ist. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein vorheriges Nachprüfungsverfahren nicht zwingend notwendig ist, um Schadensersatzansprüche zu erheben.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist das Vergabenachprüfungsverfahren ein wesentlicher Bestandteil des vergaberechtlichen Rechtsschutzes, der eine faire und rechtmäßige Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten soll. Es bietet Bietern ein formales Verfahren, um ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge im Einklang mit den geltenden Vergabevorschriften vergeben werden.