Vergabemeldung

Eine Vergabemeldung ist eine öffentliche Bekanntgabe, die im Rahmen des Vergaberechts, insbesondere im Oberschwellenbereich, erfolgt. Diese Meldung gibt Auskunft darüber, dass und an welches Unternehmen ein öffentlicher Auftrag vergeben wurde. Die Veröffentlichung einer Vergabemeldung ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit in öffentlichen Beschaffungsprozessen.

Rechtlicher Rahmen und Pflichten

Die rechtlichen Grundlagen für die Vergabemeldung finden sich in § 39 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in § 18 EU Abs. 3 und 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Diese Vorschriften regeln die Veröffentlichungspflichten für Vergaben, die den festgelegten EU-Schwellenwert überschreiten, und legen fest, welche Informationen in einer Vergabemeldung enthalten sein müssen.

Inhalt und Details der Vergabemeldung

Eine Vergabemeldung enthält typischerweise folgende Informationen:

  • Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers.
  • Beschreibung des Auftragsgegenstandes oder der ausgeschriebenen Leistung.
  • Angaben zum Vergabeverfahren und zum Zuschlag.
  • Namen und Anschrift des erfolgreichen Bieters oder Auftragnehmers.
  • Informationen zum Auftragswert und zur Vertragsdauer.
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Die Vergabemeldungen werden im Supplement „Reihe S“ zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Veröffentlichung garantiert eine EU-weite Transparenz über die Vergabeentscheidungen und ermöglicht es interessierten Parteien, sich über abgeschlossene Vergabeverfahren zu informieren.

Bedeutung und Zweck

Die Vergabemeldung dient mehreren Zwecken:

  • Sie gewährleistet Transparenz und Offenheit im Vergabeprozess.
  • Sie ermöglicht es anderen Unternehmen und der Öffentlichkeit, die Vergabeentscheidungen nachzuvollziehen.
  • Sie fördert den fairen Wettbewerb, indem sie sicherstellt, dass Informationen über vergebene Aufträge breit zugänglich sind.
Zusammenfassung

Die Vergabemeldung ist ein zentrales Instrument im öffentlichen Vergabewesen, das zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und Integrität in der öffentlichen Beschaffung beiträgt. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die sorgfältige Erstellung und Veröffentlichung der Vergabemeldungen tragen Auftraggeber zur Stärkung des Vertrauens in das öffentliche Beschaffungswesen bei.