Vergabekammer

Vergabekammern in Deutschland sind spezialisierte Behörden, die mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Auftragsvergaben betraut sind. Sie agieren als unabhängige, gerichtsähnliche Einrichtungen und sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene angesiedelt.

Aufgaben und Funktion

Die Hauptaufgabe der Vergabekammern besteht darin, die Einhaltung des Vergaberechts bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, insbesondere im Oberschwellenbereich, zu überwachen. Ihre Funktion ist in § 155 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Sie sind Anlaufstellen für Unternehmen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Rechtsverletzung geltend machen möchten.

Besetzung und Struktur

Eine Vergabekammer setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen, wobei mindestens einer der Beisitzer ehrenamtlich tätig ist. Die Mitglieder müssen über umfassende Kenntnisse im Vergaberecht verfügen. Der Vorsitzende oder ein hauptamtlicher Beisitzer sollte die Befähigung zum Richteramt besitzen.

Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer wird auf Antrag eines Unternehmens tätig, das sich in seinen Rechten verletzt sieht. Sie prüft den Sachverhalt auf Basis der vorliegenden Informationen und führt in der Regel eine mündliche Verhandlung durch. Die Kammer trifft Entscheidungen über mögliche Rechtsverletzungen und kann entsprechende Maßnahmen anordnen, um diese zu beseitigen.

Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann eine sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden. Dieses Gericht verfügt über einen speziellen Vergabesenat, der die Beschwerde überprüft und eine endgültige Entscheidung trifft.

Zuständigkeit und Erreichbarkeit

Für bundesweite Aufträge sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig, während für Aufträge der Länder und Kommunen die jeweiligen landesspezifischen Vergabekammern verantwortlich sind. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des auftraggebenden öffentlichen Trägers.

Bedeutung im Vergabewesen

Die Vergabekammern spielen eine zentrale Rolle im deutschen Vergabesystem, indem sie Transparenz, Wettbewerbsgleichheit und Rechtskonformität in öffentlichen Vergabeverfahren sicherstellen. Sie dienen als unabhängige Kontrollinstanz, die im Interesse des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter agiert.

Zusammenfassung

Vergabekammern sind entscheidende Akteure im deutschen Vergaberecht, die durch ihre unabhängige Überprüfung der Rechtmäßigkeit von öffentlichen Auftragsvergaben einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherstellen. Sie bieten Unternehmen ein Forum, um mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht geltend zu machen und tragen somit zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei.