Vergabebekanntmachung
Eine Vergabebekanntmachung ist eine offizielle Ankündigung eines öffentlichen Auftraggebers über die Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Diese Bekanntmachung ist ein wesentlicher Bestandteil des transparenten Vergabeverfahrens und gesetzlich vorgeschrieben, um allen interessierten Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie verschiedene Bestimmungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), der allgemeinen Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Inhaltliche Anforderungen
Die Vergabebekanntmachung muss umfassend und detailliert sein, um potenziellen Interessenten alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Auftraggeber, zum Gegenstand und Umfang der Leistung, zum Ort der Ausführung und zu den Anforderungen des Vergabeverfahrens. Die Bekanntmachung muss so gestaltet sein, dass sie einen potenziellen Interessenten umfassend informiert und ihm eine fundierte Entscheidung über eine Teilnahme ermöglicht.
Unterscheidung nach Vergabeverfahren
- Im Oberschwellenbereich: Hier sind die Bekanntmachungen EU-weit zu veröffentlichen. Dies erfolgt meist in der elektronischen Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Plattform TED (Tenders Electronic Daily).
- Im Unterschwellenbereich: Die Bekanntmachungen erfolgen national, beispielsweise in amtlichen Veröffentlichungsblättern, Tageszeitungen oder auf Internetportalen.
Zweck der Vergabebekanntmachung
Der Hauptzweck der Vergabebekanntmachung ist es, Transparenz zu schaffen und einen fairen, grenzüberschreitenden Wettbewerb innerhalb der EU zu fördern. Sie dient dazu, alle potenziellen Bewerber gleich zu behandeln und die ungerechtfertigte Bevorzugung lokaler Unternehmen zu verhindern.
Meldepflicht und Formvorschriften
Für EU-weite Vergabebekanntmachungen sind spezielle Standardformulare und Informationen gemäß den EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften zu verwenden. Die Vergabebekanntmachung muss spätestens 30 Tage nach Vergabe des Auftrags oder Abschluss einer Rahmenvereinbarung veröffentlicht werden. Alle vergebenen Aufträge, unabhängig vom Vergabeverfahren, fallen unter die Meldepflicht.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die Informationen über vergebene Aufträge für einen bestimmten Zeitraum (z.B. drei Monate gemäß UVgO oder sechs Monate gemäß VOB/A) öffentlich zugänglich gemacht werden.
Zusammenfassung
Die Vergabebekanntmachung ist ein zentrales Instrument im öffentlichen Vergabewesen, das die Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellt. Sie ermöglicht es allen potenziellen Anbietern, sich umfassend über ausgeschriebene Aufträge zu informieren und sich chancengleich um diese zu bewerben.