Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren ist ein formalisierter Prozess, der von öffentlichen Auftraggebern – dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden und bestimmte private Auftraggeber wie Energieversorger oder Verkehrsunternehmen – für die Vergabe von Aufträgen genutzt wird. Dieser Prozess kommt zum Tragen, wenn öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden und der Auftragswert über der Grenze für Direktvergaben liegt.
Anwendungsbereich und Arten von Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Planungsleistungen an das Vergaberecht gebunden. Das Vergabeverfahren kann in verschiedene Formen unterteilt werden, darunter freihändige Vergaben, beschränkte und öffentliche Ausschreibungen. Die Wahl des Verfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art und des Wertes des Auftrags.
Schwellenwerte und Regelungen
Die Regelungen für das Vergabeverfahren variieren je nachdem, ob der Auftragswert über oder unter den EU-Schwellenwerten liegt. Im Unterschwellenbereich gelten nationale Vorschriften wie die UVgO, während im Oberschwellenbereich europäische Vorgaben und das GWB maßgeblich sind.
Direktvergabe als Ausnahme
Die Direktvergabe ist eine Ausnahme vom formalen Vergabeverfahren und kommt zur Anwendung, wenn der Wert des Auftrags bestimmte festgelegte Grenzen nicht überschreitet.
Zielsetzung und Grundsätze des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, Aufträge effizient und wirtschaftlich zu vergeben, Vetternwirtschaft zu verhindern und Korruption zu bekämpfen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, mittelständische Interessen zu berücksichtigen. Dies wird erreicht durch die Aufteilung der Leistungen in Teillose und Fachlose, die mittelstandsgerecht gestaltet werden sollen.
Praktische Herausforderungen und Unterstützungsmaßnahmen
Die praktische Umsetzung dieser Ziele stellt öffentliche Auftraggeber oft vor Herausforderungen, wie die korrekte Definition von "Mittelstand" und die Festlegung einer mittelstandsfreundlichen Losgröße. Projekte wie das des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie arbeiten daran, diese Herausforderungen zu bewältigen, beispielsweise durch die Entwicklung von Online-Tools zur Ermittlung optimaler Losgrößen.
Fristen und Phasen im Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren ist an unterschiedliche Fristen gebunden, darunter die Angebots-, Teilnahme- und Bindefristen. Diese Fristen bestimmen, wann Bieter ihre Fragen stellen, Angebote einreichen und ihre Teilnahme erklären können. Die Dauer der Fristen variiert je nach Art des Verfahrens und wird durch Vorschriften wie die VgV und die VOB geregelt.
Zusätzliche Fristen im EU-Kontext
Bei EU-weiten Ausschreibungen gelten zusätzliche Fristen, wie die Stillhalte- und Wartefrist nach § 134 Abs. 1 GWB, die Bieter:innen die Möglichkeit gibt, gegen die Vergabeentscheidung Rechtsschutz zu suchen.
Abschluss des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und der Auftragserteilung. Dies erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung aller eingegangenen Angebote unter Berücksichtigung der im GWB festgelegten Grundsätze wie Wettbewerb, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wirtschaftlichkeit.