Doppelausschreibung

Doppelausschreibung bezeichnet das Verfahren, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber dieselbe Leistung zweimal ausschreibt, ohne dass dies für die Bieter erkennbar ist. Dieses Vorgehen, das manchmal zu Markterkundungszwecken oder für vergleichende Wertungen genutzt wird, ist in der Regel rechtswidrig, da es gegen die vorgeschriebene Vergabetransparenz verstößt.

Charakteristika und Probleme

Die Durchführung einer Doppelausschreibung führt zu komplexen Situationen, insbesondere bei der Angebotsbewertung. Hierbei können neben dem Preis auch andere Qualitätskriterien eine Rolle spielen, was die Auswertung erschwert. Solche Ausschreibungen verstoßen gegen das in der VOB/A festgelegte „Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren zu vergabefremden Zwecken“, da von vornherein feststeht, dass mindestens eines der Verfahren keinen Auftrag erhalten wird.

Rechtliche Einordnung und Urteil

Doppelausschreibungen gelten als rechtswidrig, da sie das Recht auf fairen Wettbewerb und das Diskriminierungsverbot verletzen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Beschluss vom 13.10.2006 festgestellt, dass bei einer Doppelausschreibung die Aufhebung des Verfahrens erforderlich sein kann, um Rechtsverletzungen zu beheben.

Unterschied zur Parallelausschreibung

Die Doppelausschreibung ist von der Parallelausschreibung zu unterscheiden. Bei einer Parallelausschreibung werden mehrere Angebotsmöglichkeiten innerhalb eines Verfahrens geboten. Typische Beispiele sind die gleichzeitige Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen und Einzelgewerken. Während die Doppelausschreibung grundsätzlich unzulässig ist, kann eine Parallelausschreibung unter bestimmten Umständen rechtens sein.

Fazit

Doppelausschreibungen sind ein vergaberechtlich problematisches Vorgehen, das sowohl die Transparenz als auch die Fairness des Vergabeprozesses untergräbt. Öffentliche Auftraggeber, die eine Markterkundung durchführen möchten, sollten stattdessen auf legale Methoden wie die Marktkonsultation zurückgreifen.