Verfügbarkeitserklärung

Eine Verfügbarkeitserklärung ist ein zentrales Dokument im Vergaberecht, das den Nachweis erbringt, dass ein Bieter oder eine Bieterin auf die Ressourcen eines Nachunternehmens zugreifen kann. Diese Erklärung ist besonders relevant, wenn ein Bieter nicht allein die erforderlichen Kapazitäten für die Durchführung eines Auftrags besitzt und daher auf die Unterstützung eines anderen Unternehmens angewiesen ist.

Anwendungskontext und Verwendung

Die Verfügbarkeitserklärung kommt nach der Zuschlagserteilung zum Einsatz und ermöglicht es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sich erfolgreich um größere Aufträge zu bewerben. Sie müssen nachweisen können, dass sie über die Mitarbeiter, Technik und sonstigen Ressourcen des Nachunternehmens für die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung verfügen.

Rechtlicher Rahmen

Gemäß § 47 der Vergabeverordnung (VgV) können Bieter für die Erfüllung wirtschaftlicher, finanzieller, technischer und beruflicher Anforderungen eines öffentlichen Auftrags die Unterstützung durch andere Unternehmen in Anspruch nehmen. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass die benötigten Ressourcen für den Auftrag zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis kann in Form einer Verfügbarkeitserklärung erbracht werden.

Form und Inhalt der Verfügbarkeitserklärung

Die Verfügbarkeitserklärung ist eine schriftliche Vereinbarung, in der ein Bieter zusammen mit einem Nachunternehmen erklärt, dass die Ressourcen des Nachunternehmens für den Auftrag verfügbar sind. Sie enthält Angaben über die Mitarbeiter und technischen Ressourcen, die für die Auftragserfüllung benötigt werden.

Benennung und Überprüfung der Nachunternehmen

Bereits bei der Angebotsabgabe müssen Bieter die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. Die Auftraggeber prüfen die Eignung der Nachunternehmen hinsichtlich ihrer Fachkundigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Nur wenn die Nachunternehmen alle Anforderungen erfüllen, kann der Hauptauftragnehmer den Zuschlag erhalten.

Folgen fehlender Verfügbarkeitserklärung

Wird ein Nachunternehmen benannt, aber die entsprechende Verfügbarkeitserklärung nicht vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.

Vorteile der Verfügbarkeitserklärung

Die Verfügbarkeitserklärung bietet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ressourcen aufzustocken und damit ihre Chancen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern. Sie ermöglicht es, fehlende eigene Kapazitäten durch die Einbeziehung von Nachunternehmen auszugleichen.

Sicherheit für die Vergabestelle

Für die Vergabestelle bedeutet die Verfügbarkeitserklärung eine erhöhte Sicherheit. Sie dient als Beleg dafür, dass die in der Ausschreibung geforderten Ressourcen im Falle einer Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Ohne diese Erklärung könnte ein Bieter ein Nachunternehmen benennen, ohne die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen sicherzustellen.

Zusammenfassung

Die Verfügbarkeitserklärung ist ein wesentliches Instrument im Vergaberecht, das die Kooperation zwischen Haupt- und Nachunternehmern regelt und sicherstellt. Sie trägt dazu bei, dass auch kleinere Bieter Zugang zu größeren Aufträgen erhalten und fördert somit einen fairen und breit gefächerten Wettbewerb in der öffentlichen Auftragsvergabe.