Verdingungsordnung

Die Verdingungsordnung war ein Begriff im deutschen Vergaberecht, der historisch für Regelwerke zur Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber stand. Mit der Zeit wurde dieser Ausdruck durch den moderneren Begriff "Vergabeordnung" ersetzt. Die Verdingungsordnung unterteilte sich in zwei Hauptkategorien: die Verdingungsordnung für Bauleistungen, die in der heutigen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufgegangen ist, und die Verdingungsordnung für Leistungen, deren Funktionen von der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) übernommen wurden.

Entwicklung und Ursprung

Die Verdingungsordnung entwickelte sich aus der Notwendigkeit, die Vergabeverfahren für Aufträge der öffentlichen Hand zu standardisieren und transparent zu gestalten. Die daraus hervorgegangenen Vergabeordnungen definierten genaue Anforderungen an Ausschreibungen und öffentliche Auftragsvergaben. Diese Regelungen basierten auf der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Schwellenwerte im Vergaberecht

Die Verdingungsordnung unterschied zwischen Aufträgen unterhalb und oberhalb bestimmter Schwellenwerte. Unterhalb dieser Werte kamen die VOB/A für Bauleistungen und die VOL/A für andere Leistungen zur Anwendung. In den 2010er Jahren begann der Prozess, die VOL/A im Unterschwellenbereich durch die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu ersetzen. Oberhalb der Schwellenwerte wurde die VOL/A in die Vergabeverordnung (VgV) integriert, während die VOB/A für Bauleistungen weiterhin Anwendung fand.

Aktuelle Bedeutung und Weiterentwicklung

Heute hat die alte Verdingungsordnung in den Vergabeverfahren keine direkte Bedeutung mehr. Seit April 2016 existiert die Vergabeverordnung (VgV), welche aus der Verschmelzung der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) und der VOL entstanden ist. Diese Entwicklung unterstreicht die fortlaufende Anpassung und Modernisierung des Vergaberechts, um Effizienz, Transparenz und Fairness bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verdingungsordnung ein wichtiger historischer Bestandteil des deutschen Vergaberechts war und den Grundstein für das heutige, weit komplexere Vergabesystem gelegt hat. Die Evolution von der Verdingungsordnung zur heutigen Vergabeverordnung spiegelt das Bestreben wider, den Vergabeprozess kontinuierlich zu verbessern und an moderne Anforderungen anzupassen.