Unzutreffende Erklärungen

Unzutreffende Erklärungen im Kontext von Vergabeverfahren beziehen sich auf die inkorrekten, irreführenden oder falschen Angaben, die von Bietern bezüglich ihrer Qualifikationen, Eignung oder hinsichtlich möglicher Ausschlussgründe gemacht werden. Diese falschen Darstellungen können sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen und haben erhebliche Auswirkungen auf die Integrität und Fairness des Vergabeprozesses.

Rechtlicher Rahmen:

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für unzutreffende Erklärungen in Vergabeverfahren sind in verschiedenen Vorschriften verankert:

  • § 31 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV)
  • § 124 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • § 6e EU Absatz 6 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Diese Regelungen ermöglichen den Ausschluss von Bietern aus dem Vergabeverfahren, wenn diese unzutreffende Erklärungen abgegeben haben. Dies umfasst sowohl die absichtliche Falschdarstellung als auch fahrlässige Fehlinformationen.

Beispiele für unzutreffende Erklärungen:
  • Falschangaben über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Irreführende Informationen über frühere Projekterfahrungen oder Referenzen
  • Unrichtige Erklärungen über das Nichtvorliegen von strafbaren Handlungen wie Betrug oder Korruption
  • Falsche Angaben über die Erfüllung spezifischer technischer Anforderungen.
Konsequenzen und Maßnahmen:

Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann zu ernsthaften Konsequenzen führen, einschließlich des Ausschlusses vom laufenden Vergabeverfahren. In schwerwiegenderen Fällen kann dies auch zu einem langfristigen Ausschluss von zukünftigen Ausschreibungen oder sogar zu rechtlichen Strafen führen.

Verfahrensablauf bei unzutreffenden Erklärungen:

Wenn der Verdacht auf unzutreffende Erklärungen besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine genaue Überprüfung durchzuführen. Dies kann die Nachforderung von Belegen oder eine tiefergehende Untersuchung der gemachten Angaben umfassen. Der Bieter hat in der Regel die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Angaben zu belegen oder Unklarheiten aufzuklären.

Präventive Maßnahmen:

Bieter sollten darauf achten, alle Angaben im Vergabeverfahren mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zu treffen. Dokumentationen und Nachweise sollten stets aktuell und korrekt sein, um jegliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine transparente und ehrliche Kommunikation seitens der Bieter trägt zur Wahrung der Integrität des Vergabeverfahrens bei.