Unterschwelliger Auftragswert

Ein unterschwelliger Auftragswert im Vergaberecht bezieht sich auf den Wert eines öffentlichen Auftrags, der unterhalb der festgelegten EU-Schwellenwerte liegt. Solche Aufträge unterliegen nicht den Bestimmungen für EU-weite Ausschreibungen und werden stattdessen nach nationalen Vergaberegeln abgewickelt.

Relevante Gesetze und Verordnungen:

In Deutschland basieren diese nationalen Regelungen auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

EU-Schwellenwerte und ihre Bedeutung:

Die Schwellenwerte der EU sind ausschlaggebend dafür, ob ein Auftrag einer EU-weiten Ausschreibung bedarf. Liegt ein Auftrag unter diesen Schwellen, fällt er in den Unterschwellenbereich, was eine nationale Ausschreibung nach sich zieht.

Anpassung der Schwellenwerte:

Diese Werte werden gemäß § 106 GWB regelmäßig aktualisiert, um wirtschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden.

Vergabe im Unterschwellenbereich:

Die Mehrheit der öffentlichen Aufträge in Deutschland befindet sich im Unterschwellenbereich. Diese Aufträge sind meist flexibler in der Vergabemethodik und einfacher in der Durchführung als EU-weite Ausschreibungen.

Bundeslandspezifische Vorschriften:

Je nach Bundesland können für unterschwellige Aufträge unterschiedliche Vorschriften und Verwaltungsvorschriften gelten.

Grundsätze des Vergaberechts:

Unabhängig vom Auftragswert müssen alle Vergabeverfahren die Grundsätze von Transparenz und Wettbewerb beachten.

Zusammenfassung:

Der Begriff "unterschwelliger Auftragswert" ist zentral im deutschen und europäischen Vergaberecht und spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die nicht die EU-Schwellenwerte erreichen.