Unterschwelliger Auftragswert
Ein unterschwelliger Auftragswert im Vergaberecht bezieht sich auf den Wert eines öffentlichen Auftrags, der unterhalb der festgelegten EU-Schwellenwerte liegt. Solche Aufträge unterliegen nicht den Bestimmungen für EU-weite Ausschreibungen und werden stattdessen nach nationalen Vergaberegeln abgewickelt.
Relevante Gesetze und Verordnungen:
In Deutschland basieren diese nationalen Regelungen auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).
EU-Schwellenwerte und ihre Bedeutung:
Die Schwellenwerte der EU sind ausschlaggebend dafür, ob ein Auftrag einer EU-weiten Ausschreibung bedarf. Liegt ein Auftrag unter diesen Schwellen, fällt er in den Unterschwellenbereich, was eine nationale Ausschreibung nach sich zieht.
Anpassung der Schwellenwerte:
Diese Werte werden gemäß § 106 GWB regelmäßig aktualisiert, um wirtschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden.
Vergabe im Unterschwellenbereich:
Die Mehrheit der öffentlichen Aufträge in Deutschland befindet sich im Unterschwellenbereich. Diese Aufträge sind meist flexibler in der Vergabemethodik und einfacher in der Durchführung als EU-weite Ausschreibungen.
Bundeslandspezifische Vorschriften:
Je nach Bundesland können für unterschwellige Aufträge unterschiedliche Vorschriften und Verwaltungsvorschriften gelten.
Grundsätze des Vergaberechts:
Unabhängig vom Auftragswert müssen alle Vergabeverfahren die Grundsätze von Transparenz und Wettbewerb beachten.
Zusammenfassung:
Der Begriff "unterschwelliger Auftragswert" ist zentral im deutschen und europäischen Vergaberecht und spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die nicht die EU-Schwellenwerte erreichen.