Unterauftrag
Ein Unterauftrag entsteht, wenn ein Hauptauftragnehmer in einem Vergabeverfahren entscheidet, bestimmte Teilleistungen des Auftrags an Subunternehmer zu delegieren. Diese Praxis ermöglicht eine flexiblere Handhabung komplexer Projekte und kann zur Spezialisierung und Effizienzsteigerung beitragen.
Rolle im Vergabeverfahren:
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens hat der Hauptauftragnehmer die Möglichkeit, bestimmte Leistungen an Dritte zu vergeben. Diese Sub- oder Nachunternehmer übernehmen dann im Auftrag des Hauptauftragnehmers spezifische Teile des Gesamtauftrags. Es entsteht dadurch kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Subunternehmer und dem öffentlichen Auftraggeber.
Informationspflicht und Transparenz:
Gemäß § 36 VgV muss der Hauptauftragnehmer den öffentlichen Auftraggeber über die Einbeziehung von Subunternehmern informieren. Diese Information muss in der Regel bereits bei der Angebotsabgabe erfolgen und beinhaltet die Benennung der Subunternehmer sowie die Beschreibung der von ihnen zu erbringenden Leistungen. Nicht nur die Identität, sondern auch die Eignungsnachweise der Subunternehmer können erforderlich sein, besonders wenn diese zur Erfüllung der Eignungsanforderungen des Hauptauftragnehmers beitragen (sogenannte Eignungsleihe).
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Die Einbindung von Subunternehmern ist in verschiedenen Vergabeordnungen wie der VOB/A, der UVgO und der VgV geregelt. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Vergabeverfahren transparent bleiben und die Qualität der Leistungserbringung durch die Einbeziehung von Subunternehmern nicht beeinträchtigt wird.
Prüfung der Unterauftragnehmer:
Die öffentlichen Auftraggeber sind berechtigt und verpflichtet, die Unterauftragnehmer hinsichtlich möglicher Ausschlussgründe zu überprüfen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss der Hauptauftragnehmer einen alternativen Subunternehmer benennen.
Risiko und Verantwortung:
Der Hauptauftragnehmer bleibt gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber für die Gesamtleistung verantwortlich, auch wenn er Teile davon an Subunternehmer weitergibt. Er trägt das Risiko für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen durch die Subunternehmer.
Umgang mit Unteraufträgen:
Es ist wichtig, dass die Vergabe von Unteraufträgen sorgfältig gehandhabt wird, um die Integrität und Qualität der Leistungserbringung sicherzustellen. Der Hauptauftragnehmer sollte daher bei der Auswahl seiner Subunternehmer sorgfältig vorgehen und deren Eignung und Zuverlässigkeit überprüfen.