TVgG-NRW

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist ein rechtlicher Rahmen, der in NRW für öffentliche Auftragsvergaben gilt. Es zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem es die Einhaltung von Mindestlohn- und Tariftreuestandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorschreibt.

Ziele und Anwendungsbereich

Das Hauptziel des TVgG-NRW ist die Gewährleistung fairer Löhne und Arbeitsbedingungen in öffentlichen Auftragsvergaben. Dies betrifft sowohl den beauftragten Hauptunternehmer als auch alle Nachunternehmer. Das Gesetz findet Anwendung bei öffentlichen Auftragsvergaben in NRW, die einen Wert von 25.000 Euro überschreiten.

Wesentliche Inhalte und Verpflichtungen
  • Mindestlohn und Tariftreue: Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen ihren Mitarbeitenden Mindestarbeitsbedingungen und Entgelte gemäß relevanten Tarifverträgen oder dem Mindestlohngesetz bieten.
  • Dokumentations- und Kontrollpflicht: Öffentliche Auftraggeber haben das Recht, die Einhaltung dieser Standards zu überprüfen und zu kontrollieren.
  • Vertragliche Regelungen: In Vergabeverträgen müssen spezifische Klauseln zu Tariftreue, Mindestlohn und Kontrollrechten des Auftraggebers enthalten sein.
Reduzierung von Bürokratie

In neueren Fassungen des TVgG-NRW wurden bestimmte Vorschriften zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Vergabeprozesse reduziert. Dies umfasst die Abschaffung bestimmter Verpflichtungserklärungen und die Möglichkeit, individuelle Verfahrenslösungen zu nutzen.

Auswirkungen auf Vergabeverfahren

Das TVgG-NRW beeinflusst wesentlich die Gestaltung von Vergabeverfahren in NRW. Es verpflichtet zur Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Aspekte und sorgt dafür, dass neben dem Preis auch qualitative, soziale und ökologische Kriterien in die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots einfließen.

Umsetzung in der Praxis

Öffentliche Auftraggeber nutzen oft standardisierte Vertragsmuster, die die Anforderungen des TVgG-NRW berücksichtigen. Das Gesetz stellt sicher, dass öffentliche Aufträge in NRW unter fairen und gerechten Bedingungen vergeben werden und stärkt damit den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der Region.