Totalunternehmer | TU

Ein Totalunternehmer (TU) ist ein Bauunternehmen, das sowohl Planungs- als auch Ausführungsleistungen für ein Bauvorhaben übernimmt. Im Gegensatz zum Generalunternehmer (GU), der lediglich für die Ausführung verantwortlich ist, trägt der TU die Gesamtverantwortung für Planung und Realisierung des Bauwerks. Häufig arbeitet der TU mit internen oder externen Architekten und Fachplanern zusammen.

Abgrenzung zum Generalunternehmer

Während ein Generalunternehmer die Bauausführung übernimmt und die Planung üblicherweise durch den Bauherrn oder eine von ihm beauftragte Partei erfolgt, verantwortet ein Totalunternehmer sowohl die Planung als auch die Ausführung des Projekts. Bei TU-Projekten ist der Bauherr in der Regel weniger in den Detailprozess involviert.

Vorteile von Totalunternehmerverträgen

Die Beauftragung eines TU bietet mehrere Vorteile:

  • Vereinfachung der Kommunikation und Koordination, da der Bauherr nur einen Ansprechpartner hat.
  • Übertragung des Koordinationsrisikos zwischen Planung und Ausführung auf den TU.
  • Oft bessere Abstimmung zwischen Planung und Ausführung durch langjährige Zusammenarbeit zwischen TU und Fachplanern.
  • Möglichkeiten zur finanziellen und technischen Optimierung des Projekts.
Totalunternehmervertrag

Ein Totalunternehmervertrag (TU-Vertrag) ist ein Werkvertrag, der die Gesamtleistung für Planung und Bau umfasst. Es gibt verschiedene Vertragsmodelle:

  • TU mit offener Abrechnung: Hier trägt der TU die Gewährleistung, das Kostenrisiko bleibt jedoch offen.
  • Offene Abrechnung mit Kostendach: Eine maximale Kostensumme wird festgelegt.
  • Pauschalangebot mit fixem Preis: Von Beginn an wird ein fester Preis für festgelegte Leistungen vereinbart.
Risiken bei TU-Verträgen

Obwohl TU-Verträge viele Vorteile bieten, existieren auch Risiken:

  • Verlust von Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten durch den Bauherrn.
  • Mögliche Auseinandersetzungen über den Umfang der vom Pauschalpreis gedeckten Leistungen.
  • Risiken im Zusammenhang mit Baugrund, Gebäudebeschaffenheit und höherer Gewalt.
  • Behördliche Entscheidungen und Subunternehmer-Risiken, die im Vertrag berücksichtigt werden sollten.
Zusammenarbeit mit Subunternehmern

Der TU kann Teilleistungen an Subunternehmer vergeben. Diese Auswahl erfolgt in der Regel eigenständig durch den TU, wobei in Ausnahmefällen auch Wünsche des Bauherrn berücksichtigt werden können. Der TU ist für die Koordination und Überwachung der Subunternehmer verantwortlich.

Fazit

Der Totalunternehmer ist eine Schlüsselfigur in der Baubranche, der komplexe Projekte durch die Integration von Planung und Ausführung vereinfacht. Dieser Ansatz bietet Effizienz und eine vereinfachte Kommunikationsstruktur, erfordert jedoch sorgfältige Vertragsausgestaltung, um Risiken zu minimieren und eine erfolgreiche Projektdurchführung zu gewährleisten.