Tariftreue- und Vergabegesetz

Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein Regelwerk, das in den meisten deutschen Bundesländern implementiert wurde, um sicherzustellen, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen nicht nur auftragsspezifische, sondern auch zusätzliche Kriterien berücksichtigen. Diese Kriterien umfassen vor allem Tariftreue, die Einhaltung des Mindestlohns sowie verschiedene soziale und ökologische Aspekte. Die Gesetze regeln die Umsetzung dieser Anforderungen auf Landesebene und zielen darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und sozial- sowie wirtschaftspolitische Ziele in öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen.

Anwendungsbereich und Zielsetzung

Das Tariftreue- und Vergabegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, von Bietern eine Erklärung zu fordern, dass sie ihre Beschäftigten gemäß den geltenden tariflichen Bestimmungen oder zumindest gemäß dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnen. Dies soll sicherstellen, dass Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen faire Löhne zahlen und soziale sowie ökologische Standards einhalten. Die Gesetzgebung soll außerdem Wettbewerbsverzerrungen verhindern, die durch unterschiedliche Bedingungen bei Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung entstehen können.

Mindeststandards und soziale Kriterien

Die Gesetze setzen Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen fest, um einen Unterbietungswettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vermeiden. Sie enthalten verschiedene Ansätze, wie die Verpflichtung zur Abgabe einer Tariftreueerklärung, spezielle Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr und die Festlegung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Zusätzlich werden in vielen Gesetzen weitere soziale Kriterien aufgeführt, wie Ausbildungsförderung, die Berücksichtigung von Beschäftigten mit Behinderungen und Frauenförderung, sowie die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen.

Ökologische Kriterien

In zunehmendem Maße beinhalten diese Gesetze auch ökologische Kriterien, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden müssen. Dies umfasst den Erwerb umweltfreundlicher Produkte sowie den Einsatz umweltschonender Materialien und Verfahren.

Wirtschaftlichstes Angebot

Das Ziel dieser Gesetze ist es, die Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge über den reinen Preis hinaus zu erweitern und soziale sowie ökologische Folgekosten in die Betrachtung mit einzubeziehen. Es geht darum, das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren, welches nicht notwendigerweise das preiswerteste ist, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Aspekte bietet.

Zusammenfassend stellen die Tariftreue- und Vergabegesetze ein wichtiges Instrument dar, um bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neben ökonomischen auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Sie tragen dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und einen nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Ansatz in der öffentlichen Auftragsvergabe zu etablieren.