Verwaltungsakt

Vertrauensschaden bezeichnet einen Schaden, der durch das Vertrauen auf eine zugesagte, jedoch nicht eingehaltene Verpflichtung oder Erklärung entsteht. Ziel des Der Verwaltungsakt repräsentiert eine zentrale Handlungsform der öffentlichen Verwaltung im deutschen Rechtssystem. Gemäß § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder sonstige hoheitliche Maßnahme, die von einer Behörde getroffen wird, um einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zu regeln und die eine unmittelbare Außenwirkung besitzt.

Charakteristika und Anwendungsbereiche

Der Verwaltungsakt kann vielfältige Formen annehmen, darunter Baugenehmigungen, Steuerbescheide oder Bescheide über Sozialleistungen. Er dient dazu, das Handeln der Verwaltung rechtlich zu steuern und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Rechtliche Einordnung und Wirksamkeit

Rechtlich ist der Verwaltungsakt im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und der Länder sowie in speziellen Gesetzen wie der Abgabenordnung und dem Sozialgesetzbuch verankert. Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, bis er durch Widerruf, Rücknahme oder anderweitige Aufhebung beendet wird. Die Wirksamkeit setzt mit der Bestandskraft des Aktes ein, bei sofort vollziehbaren Akten auch früher.

Systematisierung von Verwaltungsakten

Verwaltungsakte können unterschiedlich kategorisiert werden, beispielsweise in befehlende, gestaltende, feststellende, sach- oder vorhabenbezogene sowie streitentscheidende Akte. Diese Kategorien helfen bei der Einordnung der spezifischen Funktionen und Wirkungen der Verwaltungsakte.

Rechtsgrundlagen und Form

Jeder Verwaltungsakt muss auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. Behörden können nur handeln, wenn sie durch Rechtsvorschriften dazu ermächtigt sind. Die Form eines Verwaltungsaktes ist grundsätzlich formfrei, kann aber durch spezielle Rechtsvorschriften geregelt sein. Bei schriftlicher oder elektronischer Form ist eine Begründung erforderlich.

Fazit

Der Verwaltungsakt ist ein wesentliches Instrument der deutschen Verwaltung, das der Umsetzung rechtlicher Bestimmungen in konkreten Einzelfällen dient. Seine Bedeutung liegt in der rechtlichen Gestaltung des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern, indem er Rechtssicherheit und Transparenz in behördlichen Entscheidungen gewährleistet.