Signaturgesetz | SigG

Das Signaturgesetz (SigG) war ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung elektronischer Signaturen festlegte. Es trat am 22. Juli 1997 in Kraft und galt als weltweit erstes Gesetz dieser Art, das für einen gesamten staatlichen Rechtsraum konzipiert war. Seine letzte Novellierung fand 2001 statt, und es blieb bis zum 29. Juli 2017 in Kraft, bis es durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst wurde.

Ziele und Bedeutung des SigG

Das Hauptziel des SigG bestand darin, rechtliche Sicherheit für die Nutzung elektronischer Signaturen zu schaffen und diese als verlässliches Instrument für digitale Transaktionen zu etablieren. Es war darauf ausgerichtet, Fälschungen von Signaturen zu verhindern und die Integrität von signierten Daten zu gewährleisten. Durch das SigG sollten digitale Signaturen eine vergleichbare Rechtssicherheit wie handschriftliche Unterschriften bieten.

Anforderungen an elektronische Signaturen

Das SigG definierte verschiedene Arten von elektronischen Signaturen, einschließlich einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter Signaturen. Insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen sollten höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und waren demnach rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an solche Signaturen waren im SigG und der dazugehörigen Signaturverordnung (SigV) festgelegt.

Integration in das europäische Recht

Das SigG reagierte auf die Herausforderung, mehrere nationale Gesetze in Europa zu harmonisieren. Die EU-Verordnung eIDAS, die am 1. Juli 2016 in Kraft trat, schuf einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der EU. Das SigG wurde schließlich durch das VDG ersetzt, um die Anforderungen der eIDAS-Verordnung in nationales Recht umzusetzen.

Übergang zum Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Mit dem Inkrafttreten des VDG am 29. Juli 2017 wurden die Regelungen des SigG abgelöst. Das VDG dient der Umsetzung der eIDAS-Verordnung und vereinheitlicht die Regelungen für elektronische Signaturen im EU-Binnenmarkt. Es sieht verschiedene Stufen der Sicherheit elektronischer Signaturen vor und umfasst Regelungen zu elektronischen Zeitstempeln, Siegeln sowie zur Zustellung elektronischer Dokumente.

Technische Umsetzung und Verwaltung

Das SigG legte die Grundlagen für die technische Umsetzung und Verwaltung von elektronischen Signaturen fest. Es definierte Anforderungen an Signaturerstellungseinheiten, Zertifizierungsdiensteanbieter und die entsprechende Infrastruktur. Diese technischen Rahmenbedingungen sorgten für die notwendige Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit in der digitalen Kommunikation.

Schlussbetrachtung

Das Signaturgesetz war ein Pionier in der rechtlichen Anerkennung und Regulierung elektronischer Signaturen. Es schuf die Basis für den vertrauensvollen und sicheren Einsatz digitaler Signaturen und leistete einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Mit der Einführung des VDG und der eIDAS-Verordnung wurden die Regelungen zum Umgang mit elektronischen Signaturen weiterentwickelt und an die Anforderungen des digitalen Binnenmarkts der EU angepasst.