Unterschwellenbereich

Der Unterschwellenbereich bezieht sich auf öffentliche Aufträge, deren Wert die durch die Europäische Union festgelegten Schwellenwerte nicht überschreitet. Solche Aufträge fallen unter nationales Recht und erfordern keine EU-weite Ausschreibung, sondern lediglich eine bundesweite Bekanntmachung. Die Rechtsgrundlage und Regulierung dieser Aufträge wird hauptsächlich durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bestimmt.

Regulierung und Verfahrensarten

Die UVgO regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und tritt an die Stelle des ersten Abschnitts der ehemaligen Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Für Bauleistungen gelten spezifische Regelungen nach der VOB/A. Der Unterschwellenbereich umfasst etwa 90 Prozent aller öffentlichen Vergaben in Deutschland und folgt dem Haushaltsrecht der Bundesländer.

Vergabearten im Unterschwellenbereich
  • Öffentliche Ausschreibung: Die meistgenutzte Verfahrensart, vorrangig bei Bauaufträgen.
  • Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb: Diese Option steht zur Verfügung, wenn bei einer Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte oder ein Wettbewerb unverhältnismäßig aufwändig wäre.
  • Direktauftrag: Geeignet für geringfügige Auftragswerte bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
  • Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb: Kann gewählt werden, wenn spezielle Dienstleistungen oder Produkte nur von einem bestimmten Anbieter bezogen werden können.
Aktuelle EU-Schwellenwerte (Stand 2024)
  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro zzgl. MwSt. 
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern: 221.000 Euro zzgl. MwSt. 
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro zzgl. MwSt. 
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 143.000 Euro zzgl. MwSt. 
Rechtliche Entwicklung

Mit der Einführung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung hat sich der Rechtsrahmen für Unterschwellenvergaben weiterentwickelt. Die UVgO orientiert sich dabei strukturell an der Vergabeverordnung (VGV), die für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt, ermöglicht jedoch einfachere und weniger formale Regelungen für den Unterschwellenbereich.

Schlussbetrachtung

Die flexiblen und oft weniger formellen Verfahren im Unterschwellenbereich bieten den öffentlichen Auftraggebern effiziente und schnelle Möglichkeiten, Verträge zu vergeben, und spielen eine entscheidende Rolle in der öffentlichen Beschaffung Deutschlands.