SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine Fachkraft, die auf Baustellen die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz übernimmt. Diese Rolle wurde durch die Baustellenverordnung definiert und ist in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 3 Abs. 22 sowie in § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgeschrieben. Der SiGeKo ist verantwortlich für die Koordination und Überwachung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der gesamten Bauphase.

Aufgabenbereich des SiGeKo

Die Hauptaufgabe eines SiGeKo umfasst die Planung und Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle. Zu den spezifischen Aufgaben gehören:

  • Erstellung und fortlaufende Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
  • Zusammenarbeit mit allen am Bau Beteiligten, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
  • Kontinuierliche Überwachung der Baustelle, um Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen.
  • Schulung und Information der Bauarbeitenden über Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften.
Notwendigkeit eines SiGeKo

Die Einsetzung eines SiGeKo ist insbesondere auf größeren Baustellen mit mehr als zwanzig Beschäftigten oder bei komplexen Bauvorhaben mit mehreren Gewerken erforderlich. Der SiGeKo ist zuständig für die Koordination der verschiedenen Firmen und Gewerke, um ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Beratende Funktion und Verantwortlichkeiten

Ein SiGeKo hat primär eine beratende Funktion und ist nicht weisungsbefugt. Er muss jedoch auf Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften hinweisen und mit den Bauherr:innen zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Bauherr:innen sind letztendlich verantwortlich für die Bestellung eines SiGeKo und dessen Tätigkeiten auf der Baustelle.

SiGe-Plan und dessen Bedeutung

Der SiGe-Plan ist ein zentrales Dokument, das alle relevanten Informationen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle enthält. Dieser Plan muss regelmäßig aktualisiert werden und dient als Leitfaden für alle Beteiligten, um die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten.

Honorierung und Qualifikation

Das Honorar für SiGeKo-Leistungen ist frei verhandelbar und nicht in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Um als SiGeKo tätig zu sein, sind baufachliche Kenntnisse, Berufserfahrung sowie spezielle arbeitsschutzrechtliche und Koordinatorenkenntnisse erforderlich. Diese Kenntnisse werden in speziellen SiGeKo-Schulungen vermittelt, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend spielt der SiGeKo eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Er koordiniert die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten entsprechend informiert und geschult sind. Die Bestellung eines SiGeKo trägt wesentlich dazu bei, das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren und einen reibungslosen Bauablauf zu fördern.