Selbstreinigung
Selbstreinigung bezeichnet einen Prozess, in dem ein Unternehmen nach einem Fehlverhalten oder einer Straftat Maßnahmen ergreift, um seine Integrität wiederherzustellen und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern. Diese Wiedergutmachung ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen aufgrund seines Fehlverhaltens vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen wurde. Der Begriff ist im § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert.
Kernaspekte der Selbstreinigung
Zu den zentralen Aspekten der Selbstreinigung gehören:
- Ausgleich des Verursachten Schadens: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es den durch sein Fehlverhalten verursachten Schaden ausgeglichen hat oder sich dazu verpflichtet.
- Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden: Aktive Kooperation mit den Behörden zur Aufklärung der Tatsachen und Umstände des Fehlverhaltens ist erforderlich.
- Präventive Maßnahmen: Das Unternehmen muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um zukünftige Straftaten oder Fehlverhalten zu vermeiden.
Bewertung und Entscheidung durch öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber bewerten im Rahmen des Vergabeverfahrens, ob die Selbstreinigungsmaßnahmen eines Unternehmens als ausreichend betrachtet werden können. Sie behalten sich dabei einen Beurteilungsspielraum vor und entscheiden fallabhängig über die Teilnahme des Unternehmens am Vergabeverfahren.
Voraussetzungen für einen Ausschluss
Falls ein Auftraggeber sich dennoch für einen Ausschluss des Unternehmens entscheidet, ist es erforderlich, dass die Gründe für diesen Ausschluss sorgfältig dokumentiert und dem betroffenen Unternehmen gegenüber begründet werden. Dies stellt sicher, dass der Ausschlussprozess transparent und nachvollziehbar ist.
Bedeutung der Selbstreinigung
Die Selbstreinigung bietet Unternehmen die Möglichkeit, nach Fehlverhalten wieder in den Kreis potenzieller Auftragnehmer für öffentliche Aufträge aufgenommen zu werden. Dieses Instrument trägt zur Förderung von Compliance und ethischem Verhalten in der Wirtschaft bei. Gleichzeitig ermöglicht es den öffentlichen Auftraggebern, Unternehmen, die effektive Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt haben, nicht pauschal von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, sondern eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen.