Sekundärrechtsschutz

Sekundärrechtsschutz bezeichnet eine Form des Rechtsschutzes, die es nicht berücksichtigten Bietern ermöglicht, gegenüber öffentlichen Auftraggebern Ansprüche geltend zu machen. Diese Art des Rechtsschutzes wird von den ordentlichen Gerichten gewährleistet und fokussiert sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, anstatt direkt auf das Vergabeverfahren einzuwirken.

Abgrenzung zum Primärrechtsschutz

Im Gegensatz zum Primärrechtsschutz, der darauf abzielt, das laufende Vergabeverfahren zu beeinflussen oder zu stoppen, konzentriert sich der Sekundärrechtsschutz auf die Kompensation von Nachteilen, die durch ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers entstanden sind. Bieter haben unter bestimmten Umständen die Wahl zwischen dem Primär- und dem Sekundärrechtsschutz.

Anwendungsbereich unterhalb der EU-Schwellenwerte

Besonders relevant wird der Sekundärrechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte. In diesen Fällen können sich Bieter nicht an die Vergabekammer wenden, um Einfluss auf das Vergabeverfahren zu nehmen. Stattdessen richtet sich ihr Anspruch auf den Ausgleich geldwerter Nachteile, die aus einem vergaberechtswidrigen Tun oder Unterlassen des öffentlichen Auftraggebers resultieren.

Zuständigkeit und Verfahren

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Sekundärrechtsschutzes fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte. Dies ermöglicht nicht berücksichtigten Bietern, ihre Ansprüche nach Abschluss des Vergabeverfahrens durchzusetzen. Die Gerichte prüfen dabei, ob durch das Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers ein Schaden entstanden ist, der einen finanziellen Ausgleich rechtfertigt.

Zielsetzung und Bedeutung

Der Sekundärrechtsschutz dient dem Ausgleich von finanziellen Nachteilen, die Bieter durch eine rechtswidrige Vergabepraxis erlitten haben. Er stellt ein wesentliches Instrument für die Wahrung der Rechte von Bietern im Vergabeverfahren dar und trägt zur Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Vergabewesen bei. Dieses Rechtsschutzinstrument stärkt die Position der Bieter, indem es ihnen eine Möglichkeit bietet, vergaberechtskonformes Verhalten der öffentlichen Auftraggeber einzufordern und bei Verstößen angemessen entschädigt zu werden.