Sektorenbereich
Der Sektorenbereich bezeichnet einen spezialisierten Sektor im öffentlichen Vergaberecht, welcher sich auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen konzentriert. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Sektorenverordnung (SektVO), die für Aufträge gilt, deren Wert über dem EU-Schwellenwert liegt.
Anwendungsbereiche der SektVO
Die SektVO regelt die Vergabevorschriften für Sektorenauftraggeber. Hauptsächlich betrifft dies die Bereiche der Trinkwasser- und Energieversorgung, des Verkehrssektors sowie bestimmte Tätigkeiten in Häfen und Flughäfen. Ebenso inkludiert sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, entsprechend §102 GWB, einsehbar unter https://www.vergabevorschriften.de/gwb/102.
Ziele und Bedeutung im europäischen Kontext
Der Sektorenbereich ist wesentlich für die europäische Wirtschaft, da er transparente und faire Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in spezialisierten Bereichen schafft. Die SektVO berücksichtigt dabei die individuellen Eigenschaften der jeweiligen Sektoren.
Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Sektorenauftraggebern
Eine wichtige Facette im Sektorenbereich ist die Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Sektorenauftraggebern, insbesondere hinsichtlich der Anwendung des Vergaberechts. Bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts gelten für öffentliche Auftraggeber spezifische Vergaberegeln, während private Auftraggeber nicht zwingend an das Vergaberecht gebunden sind.
Schlussfolgerung und Auswirkungen auf die Beschaffungspolitik
Der Sektorenbereich spielt eine entscheidende Rolle in der Beschaffungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Durch die SektVO werden die Besonderheiten dieser Sektoren anerkannt und gleichzeitig wird ein gerechter Wettbewerb im Vergabeprozess gefördert.