Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, kurz SaubFahrzeugBeschG, ist ein deutsches Gesetz, das auf die europäische Richtlinie der Clean Vehicle Directive zurückgeht. Seit dem 2. August 2021 in Kraft, verfolgt es das Ziel, die Umweltbelastung durch den Fuhrpark öffentlicher und sektoraler Auftraggeber zu verringern. Es legt fest, dass bei der Ausschreibung neuer Straßenfahrzeuge besonderer Wert auf die Beschaffung von emissionsarmen oder emissionsfreien Fahrzeugen gelegt werden muss. Damit ersetzt und erweitert das Gesetz frühere Bestimmungen, die in der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung enthalten waren.

Anwendungsbereich und EU-Schwellenwerte

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz kommt bei Beschaffungsvorhaben zur Anwendung, deren geschätzter Auftragswert die EU-Schwellenwerte gemäß § 106 GWB erreicht. Es betrifft somit größere Beschaffungsprojekte, die eine europaweite Ausschreibung erfordern.

Ziele und Mindestquoten

Kern des Gesetzes ist die Festlegung von Mindestzielen für die Beschaffung sauberer Fahrzeuge innerhalb definierter Referenzzeiträume. Der erste Referenzzeitraum erstreckt sich bis Ende 2025, der zweite von 2026 bis 2030. Innerhalb dieser Zeiträume sollen in allen europaweiten Ausschreibungen bestimmte Quoten für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge erreicht werden. Das Gesetz definiert zudem klar, was unter diesen Fahrzeugtypen zu verstehen ist.

Ausnahmen und Einschränkungen

Das SaubFahrzeugBeschG sieht Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugtypen vor, bei denen die Marktverfügbarkeit von emissionsarmen oder emissionsfreien Alternativen noch eingeschränkt ist. Dazu zählen unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Fahrzeuge für den Katastrophenschutz sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Reisebusse.

Bedeutung und Auswirkungen

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung nachhaltiger Mobilität und zur Reduzierung der Umweltbelastung durch den öffentlichen Sektor. Indem es öffentliche Auftraggeber dazu anhält, bei ihren Fahrzeugbeschaffungen umweltfreundliche Alternativen zu berücksichtigen, trägt es zur Erhöhung des Marktanteils sauberer Fahrzeuge bei und unterstützt die Umsetzung umweltpolitischer Ziele auf EU-Ebene. Darüber hinaus leistet das SaubFahrzeugBeschG einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Luftqualität, indem es die Nachfrage nach emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen steigert.