Teillose

Teillose sind spezifische Auftragseinheiten in öffentlichen Ausschreibungsverfahren, die sich durch die Aufteilung eines umfangreichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrags in kleinere, mengenbasierte Einheiten ergeben. Diese Aufteilung ermöglicht es, dass auch kleinere oder mittelständische Unternehmen (KMU) sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können. Teillose unterscheiden sich von Fachlosen, die nach Fachgebieten aufgeteilt sind, und sind ein Instrument zur Förderung des Mittelstandes und zur Schaffung eines breiteren Wettbewerbs.

Relevanz für mittelständische Unternehmen

Durch die Vergabe in Teillosen können KMUs, die möglicherweise nicht die Kapazitäten für die Übernahme eines Gesamtauftrags haben, dennoch an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen, wie sie in § 97 Abs. 4 GWB und § 22 Abs. 1 UVgO festgelegt ist.

Regelungen und Vorgaben

Die Vergabe von Teillosen wird durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und weitere relevante Vergabevorschriften geregelt. Diese Gesetze und Verordnungen legen fest, dass die Aufteilung einer Vergabe in Lose im Bekanntmachungstext anzugeben ist und in der Leistungsbeschreibung für Bieter deutlich erkennbar sein muss. Eine Änderung der Lose während des laufenden Vergabeverfahrens ist in der Regel nicht zulässig.

Gesamtvergabe vs. Teillose

Obwohl die Aufteilung in Teillose bevorzugt wird, um den Wettbewerb zu erhöhen und KMUs zu fördern, gibt es Situationen, in denen eine Gesamtvergabe aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Gründe erforderlich sein kann. Diese Entscheidung muss jedoch gut begründet und im Einklang mit den vergaberechtlichen Prinzipien erfolgen.

Kriterien und Prozesse

Bei der Vergabe in Teillosen müssen Auftraggeber bestimmte Kriterien und Prozesse beachten. Dazu gehören die genaue Definition der Lose, die Festlegung der Anforderungen und die klare Kommunikation dieser Kriterien an die Bieter. Die Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die Vergabe in Teillosen transparent, fair und im Einklang mit den vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgt.

Zusammenfassend dienen Teillose dazu, den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen zu erhöhen und kleineren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Sie tragen zur Diversifizierung der Bieterlandschaft bei und fördern die Beteiligung des Mittelstands an öffentlichen Aufträgen. Durch diese Aufteilung können Aufträge effizienter und zielgerichteter vergeben werden, wobei gleichzeitig die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gewahrt bleiben.