Rechtsschutz

Rechtsschutz im Bereich der Vergabe bezeichnet das Recht der Bieter, bei einer vermuteten Rechtsverletzung durch den Auftraggeber geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Kontaktaufnahme mit einer Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers oder die Anrufung der Vergabekammer umfassen.

Arten des Rechtsschutzes: Primär- und Sekundärrechtsschutz

Es existieren zwei Hauptformen des Rechtsschutzes: Der Primärrechtsschutz kommt bei europaweiten Ausschreibungen und gegebenenfalls bei nationalen Vergaben, die im Landesvergaberecht vorgesehen sind, zur Anwendung. Der Sekundärrechtsschutz hingegen ist bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte relevant.

Rechtsschutz bei europaweiten Ausschreibungen

Im Rahmen europaweiter Ausschreibungen haben Bieter die Möglichkeit, sich bei der Vergabekammer zu beschweren. Dies umfasst das Recht, gegen einen Ausschluss aus dem Verfahren vorzugehen oder die Vergabe an ein anderes Unternehmen zu verhindern. Für die Einleitung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist in der Regel eine vorherige Rüge erforderlich.

Sekundärrechtsschutz im Unterschwellenbereich

Anders verhält es sich im Unterschwellenbereich: Hier können Bieter bei einer Verletzung der Vergabevorschriften lediglich Schadensersatzforderungen, wie etwa für die Kosten der Angebotsvorbereitung oder der Teilnahme am Vergabeverfahren, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.

Rechtsschutz in der deutschen Vergabepraxis

Das deutsche Vergaberecht unterscheidet klar zwischen europaweiten und nationalen Ausschreibungen. Bei europaweiten Ausschreibungen, also oberhalb der EU-Schwellenwerte, haben Bieter das Recht, die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften durch den Auftraggeber in speziellen Nachprüfungsverfahren zu fordern. Bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte hingegen können Bieter ihr Recht nur durch Eilverfahren vor den Landgerichten in Form eines einstweiligen Zuschlagsverbots durchsetzen.

Zusammenfassung: Bedeutung des Rechtsschutzes

Der Rechtsschutz im Vergabebereich dient als Instrument zur Wahrung der Interessen der Bieter und zur Sicherstellung einer fairen und rechtskonformen Vergabepraxis. Er ermöglicht es Bietern, an nationalen und europaweiten Ausschreibungen teilzunehmen, ohne dabei eine Verletzung ihrer Rechte befürchten zu müssen.