Fehlende Erklärungen

Fehlende Erklärungen bei Vergabeverfahren treten auf, wenn ein Bieter nicht alle notwendigen Angaben oder Erklärungen, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert werden, in seinem Angebot bereitstellt. Dies kann die Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit des Angebots beeinträchtigen.

Bedeutung im Vergabeprozess

Die Vollständigkeit der Erklärungen ist entscheidend für die Gültigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote. Fehlende Erklärungen können dazu führen, dass ein Angebot als unvollständig angesehen wird, was wiederum den Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Rahmen der Bauvergabe (VOB/A) ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter eine Frist von sechs Kalendertagen einzuräumen, um fehlende Erklärungen nachzureichen, es sei denn, es liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor. Dies ist in § 16a VOB/A und § 16a EU VOB/A geregelt.

In Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Sektorenverordnung (SektVO) hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Nachreichung fehlender Erklärungen innerhalb einer von ihm selbst festgesetzten Frist zu fordern.

Einschränkungen bei Preisnachforderungen

Die Nachforderung von Preisen ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf eine Preisnachforderung nur dann erfolgen, wenn lediglich unwesentliche Preispositionen fehlen und die Wertungsreihenfolge sowie der Wettbewerb durch das Fehlen dieser Positionen nicht beeinträchtigt werden.

Bedeutung für Bieter

Bieter müssen darauf achten, alle erforderlichen Angaben und Erklärungen in ihren Angeboten vollständig und korrekt bereitzustellen. Die Möglichkeit zur Nachreichung fehlender Erklärungen besteht zwar, sollte aber nicht als selbstverständlich angesehen werden, insbesondere da die Nachforderung von Preisen stark eingeschränkt ist.

Transparenz und Fairness

Die Regeln zu fehlenden Erklärungen unterstützen die Transparenz und Fairness im Vergabeprozess. Sie ermöglichen es dem Auftraggeber, alle Angebote gleichmäßig und fair zu bewerten und gewährleisten, dass alle Bieter die gleichen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen.

Schlussfolgerung

Fehlende Erklärungen können ein kritisches Problem in Vergabeverfahren darstellen. Bieter sollten darauf achten, alle geforderten Informationen korrekt und vollständig bereitzustellen, um ihren Angebotsstatus zu sichern und die Chancengleichheit im Vergabeverfahren zu wahren. Auftraggeber wiederum müssen die Möglichkeit zur Nachforderung fehlender Erklärungen sorgfältig abwägen, um die Integrität und Effizienz des Verfahrens zu gewährleisten.