Ortsbesichtigung

Die Ortsbesichtigung stellt eine Maßnahme dar, bei der Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens dazu eingeladen werden, den Ort der geplanten Leistungserbringung zu besichtigen. Ziel ist es, den Bietenden eine realistische Einschätzung des Projekts und der örtlichen Gegebenheiten zu ermöglichen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine allgemeingültige Pflicht zur Ortsbesichtigung existiert im Vergaberecht nicht. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Ortsbesichtigung werden in den Vergabeunterlagen festgelegt. Verpflichtende Ortsbesichtigungen müssen demzufolge in den Vergabeunterlagen explizit erwähnt und begründet sein.

Auswirkungen auf das Vergabeverfahren

Wenn eine Ortsbesichtigung vorgeschrieben ist, hat dies Einfluss auf die Fristen des Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber muss in solchen Fällen für eine angemessene Verlängerung der Abgabefrist sorgen, um den Bietern ausreichend Zeit für die Vorbereitung ihrer Angebote zu geben. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in § 10 Abs. 2 EU VOB/A, § 20 Abs. 2 VgV und § 16 Abs. 2 SektVO.

Konsequenzen bei Nichtteilnahme

Versäumen Bieter eine obligatorische Ortsbesichtigung, kann dies zum Ausschluss ihres Angebots führen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verpflichtung zur Besichtigung klar in den Vergabeunterlagen festgelegt und kommuniziert wurde.

Berücksichtigung der Vergabegrundsätze

Bei der Anordnung und Durchführung von Ortsbesichtigungen müssen die Auftraggeber die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung und Transparenz beachten. Dies beinhaltet unter anderem die faire und gleichberechtigte Zugänglichkeit der Ortsbesichtigung für alle interessierten Bieter.

Praktische Umsetzung und Bedeutung

Ortsbesichtigungen sind besonders relevant bei komplexen oder ortsgebundenen Projekten, bei denen örtliche Bedingungen wie Gelände, Infrastruktur oder vorhandene Bausubstanz eine wesentliche Rolle spielen. Sie dienen dazu, den Bietern ein umfassendes Verständnis des Projektumfelds zu vermitteln, was eine realistische Kalkulation und Angebotserstellung ermöglicht.

Fazit und strategische Überlegungen

Die Durchführung einer Ortsbesichtigung sollte stets sorgfältig erwogen und geplant werden. Für Auftraggeber stellt sie ein Instrument dar, um die Qualität und Realisierbarkeit der eingehenden Angebote sicherzustellen. Für Bieter bietet sie die Möglichkeit, sich umfassend über die Anforderungen und Herausforderungen des Projekts zu informieren und ihre Angebote entsprechend anzupassen.