Open-House-Vertrag

Ein Open-House-Vertrag ist ein Rahmenvertrag, der innerhalb eines nicht exklusiven Zulassungsverfahrens abgeschlossen wird und allen interessierten Unternehmen offensteht. Hierbei nimmt der öffentliche Auftraggeber keine Auswahl zwischen verschiedenen Unternehmen vor, sondern schließt Verträge mit allen Anbietern, die festgelegte Kriterien erfüllen. Dieses Verfahren wird vorrangig im Gesundheitssektor, insbesondere bei der Vergabe von Arzneimittel-Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen, angewendet.

Vertragscharakteristik
  • Nicht-Exklusivität: Im Gegensatz zu anderen Vergabeverfahren ist das Open-House-Modell dadurch gekennzeichnet, dass alle interessierten und qualifizierten Unternehmen am Vertrag teilnehmen können.
  • Keine Auswahlentscheidung: Der öffentliche Auftraggeber wählt nicht unter den Anbietern aus, sondern akzeptiert jeden, der die vorab festgelegten Anforderungen erfüllt.
  • Rahmenvereinbarungen: Diese Verträge sind in der Regel Rahmenvereinbarungen, die eine Grundlage für künftige spezifische Aufträge zwischen den Parteien schaffen.
Rechtlicher Rahmen und Vergaberechtskonformität
  • Keine Ausschreibungspflicht: Für Open-House-Verträge besteht keine formelle Ausschreibungspflicht. Sie fallen nicht unter das herkömmliche Vergaberecht, solange keine Auswahlentscheidung getroffen wird und alle qualifizierten Unternehmen teilnehmen können.
  • Transparenz und Gleichbehandlung: Der Prozess muss transparent sein und alle Unternehmen müssen gleich behandelt werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Open-House-Modell müssen öffentlich bekannt gemacht werden.
  • Informationsfreiheit: Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Interessierte ein Recht auf Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen des Open-House-Vertrags.
Anwendungsbereiche und Praxis
  • Gesundheitswesen: Am häufigsten wird das Open-House-Modell für Arzneimittel-Rabattverträge eingesetzt. Apotheker entscheiden dabei, welches Produkt sie abgeben, basierend auf den verfügbaren Rahmenverträgen.
  • Mögliche Erweiterung in andere Branchen: Während das Modell vor allem im Gesundheitsbereich verbreitet ist, gibt es Überlegungen zur Anwendung in anderen Sektoren wie Personaldienstleistungen. Die Umsetzung in anderen Bereichen muss jedoch sorgfältig geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben.
Erfolgskriterien und Herausforderungen
  • Formulierung geeigneter Vertragsbedingungen: Der Erfolg eines Open-House-Vertrags hängt maßgeblich von der angemessenen Formulierung der Vertragsbedingungen ab, die sowohl den Marktbedingungen als auch den Zielen des öffentlichen Auftraggebers entsprechen.
  • Berücksichtigung der Marktbedingungen: Niedrig angesetzte Preise können dazu führen, dass sich keine Unternehmen für den Vertrag interessieren. Die Bedingungen müssen daher marktgerecht und attraktiv für potenzielle Vertragspartner sein.

Zusammenfassend bietet der Open-House-Vertrag eine flexible Rahmenvereinbarung, die es einer Vielzahl von Unternehmen ermöglicht, an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen, ohne dass der Auftraggeber eine Auswahl treffen muss. Es erfordert eine sorgfältige Planung und Gestaltung, um den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden.