Open-House-Modell
Das Open-House-Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber Rahmenvereinbarungen mit sämtlichen interessierten Unternehmen abschließen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. Dieses Modell ist charakterisiert durch seine Offenheit und Nicht-Exklusivität, wobei jedes qualifizierte Unternehmen, das bestimmte festgelegte Kriterien erfüllt, einen Vertrag mit dem Auftraggeber eingehen kann.
Anwendungsbereich
Das Open-House-Modell wird hauptsächlich in spezifischen Sektoren wie dem Gesundheitswesen eingesetzt, insbesondere bei Arzneimittel-Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Es ermöglicht den Apothekern, aus einer Vielzahl von Präparaten verschiedener Hersteller zu wählen, die alle Teil der Rahmenvereinbarung sind.
Verfahrenscharakteristik
- Nicht-selektive Vertragsschließung: Im Gegensatz zu herkömmlichen Ausschreibungen, bei denen aus einer Anzahl von Angeboten ausgewählt wird, schließt der öffentliche Auftraggeber im Open-House-Modell Verträge mit allen interessierten Unternehmen, die die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
- Keine formelle Ausschreibungspflicht: Das Verfahren erfordert keine förmliche Ausschreibung. Es ist vielmehr ein Zulassungssystem, bei dem der Auftraggeber keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft.
- Offenheit während der Vertragslaufzeit: Interessierte Unternehmen können während der gesamten Vertragslaufzeit dem System beitreten, solange sie die festgelegten Bedingungen erfüllen. Es gibt keine Beschränkungen oder Wertungen der Angebote.
- Feststehende Vertragsbedingungen: Der Auftraggeber legt die qualitativen Anforderungen sowie die Vergütung im Vorfeld fest und macht diese öffentlich bekannt. Individuelle Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Transparenz
Das Open-House-Modell muss bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen, um als vergaberechtsfrei zu gelten. Dies umfasst Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung aller Unternehmen und Transparenz der Verfahren. Die Bekanntmachung und die festgelegten Vertragsbedingungen müssen den Grundsätzen des Vergaberechts entsprechen. Darüber hinaus hat jeder gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Recht auf Einsicht in die kompletten Ausschreibungsunterlagen.
Bedeutung und Kritik
Das Open-House-Modell bietet eine flexible und umfassende Herangehensweise an die Beschaffung, insbesondere in Bereichen, in denen eine Vielzahl von Anbietern existiert. Kritisch betrachtet wird jedoch die Frage, inwieweit dieses Modell mit den Prinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung vereinbar ist, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer.
Zusammenfassend bietet das Open-House-Modell eine Alternative zu herkömmlichen Vergabeverfahren, die durch Offenheit und Nicht-Exklusivität gekennzeichnet ist. Es ermöglicht eine breite Beteiligung von Anbietern, erfordert jedoch eine sorgfältige Gestaltung, um den Anforderungen des Vergaberechts gerecht zu werden.