Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor freihändiger Vergabe

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb vor einer freihändigen Vergabe ist ein Verfahrensschritt in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, besonders wenn deren Wert die EU-Schwellenwerte unterschreitet. Dieses Verfahren, auch bekannt als Verhandlungsvergabe, ermöglicht es dem öffentlichen Auftraggeber, zunächst geeignete Unternehmen aus einem breiteren Bewerberkreis auszuwählen und diese dann zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

Verfahrensablauf

Das Verfahren kann in ein- oder zweistufiger Form durchgeführt werden. In der ersten Stufe erfolgt der öffentliche Teilnahmewettbewerb, bei dem Unternehmen ihre Interessensbekundungen und Qualifikationen einreichen. Auf Basis dieser Einreichungen trifft der Auftraggeber eine Vorauswahl. In der zweiten Stufe werden dann die ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bauaufträgen sollen in der Regel mindestens drei Unternehmen aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen.

Flexibilität und Verhandlungsmöglichkeiten

Die freihändige Vergabe zeichnet sich durch ihre Flexibilität und die Möglichkeit zu Verhandlungen aus, was sie von anderen strengeren Vergabeverfahren unterscheidet. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Auftraggeber, spezifische Bedingungen oder Anforderungen, die möglicherweise nicht vollständig standardisierbar sind, mit den Bietern zu besprechen und zu verhandeln.

Anwendung bei EU-Schwellenwerten

Überschreitet der Auftragswert die EU-Schwellenwerte, wird statt der freihändigen Vergabe das Verhandlungsverfahren angewandt. Dieses kann unter bestimmten Umständen auch einstufig durchgeführt werden, insbesondere wenn die Leistung aufgrund ihrer Komplexität nicht eindeutig spezifiziert werden kann oder wenn ein offenes oder nichtoffenes Verfahren zu keinem annehmbaren Ergebnis geführt hat.

Rechtlicher Rahmen

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Details zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb vor einer freihändigen Vergabe finden sich in der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese Regelwerke definieren die Anforderungen und Verfahrensweisen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Vergabe.

Bedeutung für das Vergabewesen

Dieses Verfahren ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Auswahl von Anbietern, wobei es gleichzeitig einen gewissen Grad an Wettbewerb und Transparenz sicherstellt. Es ist besonders geeignet für Vergaben, bei denen individuelle Lösungen oder spezielle Fachkompetenz gefragt sind. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb vor einer freihändigen Vergabe trägt somit zur effizienten und zielgerichteten Vergabe öffentlicher Mittel bei.