Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb vor einer beschränkten Ausschreibung ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, das im nationalen Vergaberecht für öffentliche Aufträge Anwendung findet. Es wird bei Aufträgen eingesetzt, deren Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt. In diesem Verfahren geht es darum, einen begrenzten Kreis von Unternehmen für die Teilnahme an einer beschränkten Ausschreibung zu ermitteln.
Erste Stufe - Teilnahmewettbewerb
In der ersten Stufe des Verfahrens wird eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, in der Unternehmen zur Einreichung von Teilnahmeanträgen aufgefordert werden. Diese Anträge enthalten detaillierte Informationen über das Unternehmen, insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber prüft diese Anträge, um zu entscheiden, welche Unternehmen für die Ausführung der Leistung geeignet sind.
Zweite Stufe - Aufforderung zur Angebotsabgabe
Nach der Prüfung und Auswahl der geeigneten Unternehmen in der ersten Stufe erfolgt die Aufforderung dieser Unternehmen zur Abgabe von Angeboten für die ausgeschriebene Leistung. Dies bildet die zweite Stufe des Verfahrens.
Eignungskriterien und Auswahlverfahren
Der Auftraggeber wählt die Unternehmen auf Basis ihrer Eignung aus. Dabei werden insbesondere die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur qualifizierte und kompetente Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist zulässig, wenn die Leistung aufgrund ihrer Spezifität oder Komplexität nur von einem eingeschränkten Kreis von Unternehmen erbracht werden kann. Die VOB/A sieht vor, dass im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten.
Vergleich mit EU-Vergabeverfahren
Im Kontext von Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte entspricht das Verfahren der beschränkten Ausschreibung dem nichtoffenen Verfahren. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb vor einer beschränkten Ausschreibung dient der effektiven Vorauswahl geeigneter Bieter und gewährleistet einen fairen und transparenten Wettbewerb.
Bedeutung für das Vergabewesen
Dieses Verfahren stellt eine wichtige Komponente des Vergabewesens dar, indem es eine gezielte und qualifizierte Auswahl von Bietern ermöglicht und somit zur Effizienz und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beiträgt. Es fördert die Teilnahme qualifizierter Unternehmen am Wettbewerb und trägt dazu bei, dass öffentliche Mittel effektiv und wirtschaftlich eingesetzt werden.