Öffentliche Hand
Die öffentliche Hand bezeichnet den Gesamtbereich des öffentlichen Sektors, einschließlich der Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Bezeichnung ist im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlich und findet auch in Gesetzestexten Anwendung, wie beispielsweise in § 224 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Rolle und Funktionen
Die öffentliche Hand nimmt vielfältige Aufgaben wahr, die von der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen bis zur Regulierung verschiedener Aspekte des öffentlichen Lebens reichen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Politik eines Landes. Ihre Institutionen sind in der Regel dem Vergaberecht unterworfen, was bedeutet, dass sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen besondere Verfahren und Richtlinien beachten müssen.
Vergaberecht und öffentliche Aufträge
Im Kontext des Vergaberechts, wie in § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt, umfasst der Begriff der öffentlichen Hand öffentliche Auftraggeber, die entgeltliche Verträge mit Unternehmen über die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen abschließen. Diese Verträge müssen bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen, um Transparenz, Fairness und einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.
Wirtschaftliche Bedeutung
Die Aktivitäten der öffentlichen Hand haben einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft, da sie oft umfangreiche Beschaffungen und Investitionen tätigt. Diese Beschaffungen können von Bauvorhaben bis hin zu IT-Dienstleistungen reichen und bieten zahlreichen Unternehmen Geschäftsmöglichkeiten.
Rechtliche Verantwortung
Die Institutionen der öffentlichen Hand sind verpflichtet, bei ihren Beschaffungsaktivitäten die Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu wahren. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Vergabeverfahren allen potenziellen Anbietern offenstehen und dass die Entscheidungsfindung auf transparenten und objektiven Kriterien basiert.
Zusammenfassend ist die öffentliche Hand ein zentraler Akteur im öffentlichen Sektor, der für die Verwaltung und Bereitstellung von Dienstleistungen, die Durchführung von Infrastrukturprojekten und die Regulierung verschiedener Bereiche des öffentlichen Lebens verantwortlich ist. Ihre Aktivitäten haben weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft und sind an rechtliche Vorgaben, insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, gebunden.