Öffentliche Ausschreibung

Eine öffentliche Ausschreibung ist ein standardisiertes Vergabeverfahren, das primär im nationalen Vergaberecht Anwendung findet. Dieses Verfahren ist charakterisiert durch die öffentliche Aufforderung an eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen, Angebote für bestimmte Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen oder freiberufliche Leistungen abzugeben. Es ist ein einstufiges Verfahren und wird grundsätzlich bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte eingesetzt.

Verfahrensablauf

Die öffentliche Ausschreibung beginnt mit einer öffentlichen Bekanntmachung, durch die interessierte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erhalten die Unternehmen Zugang zu den Vergabeunterlagen. Die Angebote werden nach Ablauf der Frist gesammelt und einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, wobei zunächst die Eignung der Bieter und anschließend die Wirtschaftlichkeit der Angebote bewertet wird.

Rechtliche Grundlage und Vergleich mit EU-Vergabeverfahren

Im nationalen Vergaberecht ist die öffentliche Ausschreibung untergesetzlich in Normen wie § 9 UVgO und § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte entspricht das offene Vergabeverfahren, geregelt in § 119 Abs. 3 GWB, dem Prinzip der öffentlichen Ausschreibung. In beiden Verfahren ist das Ziel, einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten und eine breite Beteiligung zu ermöglichen.

Besonderheiten und Einschränkungen

In der öffentlichen Ausschreibung sind Vertragsverhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den bietenden Unternehmen nicht zulässig. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, basierend auf einer umfassenden Prüfung der eingegangenen Angebote. Im Oberschwellenbereich müssen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor der Auftragserteilung informiert werden und haben die Möglichkeit, eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer zu beantragen.

Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Die öffentliche Ausschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergabewesens und dient dazu, Transparenz und Chancengleichheit im Wettbewerb zu fördern. Sie ist insbesondere für die effiziente und gerechte Vergabe öffentlicher Mittel von Bedeutung und trägt zur Wirtschaftsförderung bei, indem sie allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit bietet, an öffentlichen Aufträgen teilzunehmen.