Öffentliche Aufträge

Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die die Beschaffung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die rechtlichen Grundlagen und Definitionen für öffentliche Aufträge finden sich in § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Weiterführende Informationen

Öffentliche Aufträge umfassen eine Vielzahl von Verträgen, die von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, wie Bund, Ländern, Gemeinden oder anderen Personen des öffentlichen Rechts, vergeben werden. Diese Aufträge können Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferaufträge beinhalten und reichen von kleineren Beschaffungen bis hin zu großen Infrastrukturprojekten.

Die Beschaffung kann direkt durch die öffentliche Hand (In-House-Vergaben) oder über Ausschreibungen an private Unternehmen erfolgen. Bei letzterem wird durch das Vergaberecht sichergestellt, dass der Prozess transparent, fair und im Einklang mit den Grundsätzen des Wettbewerbs abläuft.

Öffentliche Aufträge haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und beeinflussen die Wirtschafts-, Konjunktur- und Infrastrukturpolitik. Sie machen einen signifikanten Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus und sind ein wichtiges Instrument für öffentliche Investitionen.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt strengen Regeln und Vorschriften, um einen fairen Wettbewerb und die bestmögliche Nutzung öffentlicher Mittel sicherzustellen. Bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte müssen Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. Diese Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst und sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt.

Öffentliche Aufträge können in verschiedenen Verfahren vergeben werden, darunter das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art des Auftrags und seines Werts.

Das Vergaberecht sieht auch vor, dass Entscheidungen im Rahmen von öffentlichen Auftragsvergaben juristisch überprüfbar sind, um eine gerechte und gleichmäßige Berücksichtigung aller Bieter zu gewährleisten. Dies trägt zur Rechtsicherheit und Integrität des Vergabeprozesses bei.

Zusammenfassend sind öffentliche Aufträge ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft. Sie bieten Unternehmen vielfältige Geschäftsmöglichkeiten und tragen gleichzeitig zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und zur Förderung von Innovation und Wachstum bei.