Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist eine Verfahrensart im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe, definiert in § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es kennzeichnet sich dadurch, dass eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird und jedes interessierte Unternehmen teilnehmen kann. Dieses Verfahren findet Anwendung bei Aufträgen, deren Wert die festgelegten EU-Schwellenwerte überschreitet.

Weiterführende Informationen

Das offene Verfahren ist charakteristisch für EU-weite Ausschreibungen und wird bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte eingesetzt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle interessierten Unternehmen berechtigt, ein Angebot abzugeben, wodurch ein hoher Grad an Wettbewerb und Transparenz sichergestellt wird.

Die wesentlichen Merkmale des offenen Verfahrens umfassen:

  • Freier Wettbewerb: Da der Bewerberkreis nicht vorab eingeschränkt wird, steht das Verfahren einem breiten Spektrum an Unternehmen offen.
  • Gleichbehandlung: Alle Teilnehmer werden gleich behandelt, und es werden Maßnahmen ergriffen, um Manipulationsversuche zu verhindern.
  • Einstufiges Verfahren: Im Gegensatz zu zweistufigen Verfahren erfolgen Eignungsprüfung und Angebotsbewertung gleichzeitig.
  • Verbindliche Angebotsfristen: Gemäß § 15 der Vergabeverordnung (VgV) beträgt die Mindestfrist für das Einreichen eines Angebots in der Regel 35 Tage ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung.
  • Nachverhandlungsverbot: Gemäß § 15 Abs. 5 VgV sind Nachverhandlungen über Angebotsänderungen oder Preise im offenen Verfahren nicht gestattet.

Das offene Verfahren beginnt mit einer öffentlichen Bekanntmachung des Auftrags und endet mit der Angebotsabgabe durch die Unternehmen. Nach der Angebotsabgabe erfolgt die Prüfung und Bewertung der Angebote durch den Auftraggeber, basierend auf einem festgelegten Prüfschema.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht das offene Verfahren der öffentlichen Ausschreibung, wobei die gleichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz gelten, jedoch mit nationalen Besonderheiten.

Das offene Verfahren fördert den fairen und gleichen Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt und trägt somit zur effizienten und wirtschaftlichen Vergabe öffentlicher Aufträge bei. Es gewährleistet, dass alle Unternehmen gleiche Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, und unterstützt dadurch die Schaffung eines einheitlichen und offenen Marktes für öffentliche Aufträge in der Europäischen Union.