Obhutspflicht im KrWG

Die Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein rechtlicher Grundsatz, der Unternehmen dazu verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit ihrer Erzeugnisse während des gesamten Lebenszyklus zu erhalten. Diese Pflicht repräsentiert eine erweiterte Form der Produktverantwortung und trägt maßgeblich zu Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bei.

Weiterführende Informationen

Die Obhutspflicht, verankert in § 23 Absatz 1 Satz 3 des KrWG, verfolgt das Ziel, Abfallvermeidung als Priorität gegenüber der Abfallentsorgung zu etablieren. Dieser Ansatz spiegelt sich in der 5-Stufen-Abfallhierarchie wider, wobei die Abfallvermeidung an erster Stelle steht. Unternehmen sind demnach nicht nur für die Produktion, sondern auch für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich, einschließlich Vertrieb, Transport und Lagerung.

Die Obhutspflicht erstreckt sich auf alle Erzeugnisse eines Unternehmens. Eine wesentliche Komponente ist die Transparenz in Bezug auf die Dokumentation der Produktverteilung und -lagerung. Dies trägt dazu bei, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während des gesamten Lebenszyklus wahrnehmen.

Die Produktverantwortung umfasst auch die Verwendung der Produkte bei den Endverbrauchern. Ziel ist es, abfallarme Erzeugnisse zu gewährleisten und somit den Abfall an der Quelle zu reduzieren. Diese Verantwortung beinhaltet die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Produkten, die langlebig, reparierbar und recycelbar sind und geringe Umweltauswirkungen haben.

Die Obhutspflicht und die erweiterte Produktverantwortung im KrWG sind somit zentrale Elemente einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Sie fördern das Prinzip der Kreislaufwirtschaft, indem sie sicherstellen, dass Produkte und Materialien so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf bleiben und Abfall vermieden wird. Dadurch tragen sie zum Schutz von Mensch und Umwelt bei und unterstützen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030.

Insgesamt spiegelt die Obhutspflicht im KrWG den Paradigmenwechsel in der Abfallpolitik wider – weg von der Entsorgung und hin zur Bewahrung von Ressourcen. Sie fordert Unternehmen auf, aktiv zur Reduzierung von Abfall beizutragen und die Auswirkungen ihrer Produkte auf die Umwelt während des gesamten Produktlebenszyklus zu minimieren.