Oberschwelliger Auftragswert

Der Begriff "oberschwelliger Auftragswert" im Vergaberecht bezieht sich auf den Wert eines öffentlichen Auftrags, der die festgesetzten europäischen Schwellenwerte übersteigt. Diese Schwellenwerte definieren die Grenze, ab der öffentliche Aufträge den besonderen Bestimmungen des EU-Vergaberechts unterliegen und europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Weiterführende Informationen

Die europäischen Schwellenwerte sind kritische Beträge, die festlegen, ab welchem Auftragsvolumen öffentliche Aufträge den spezifischen Regelungen des EU-Vergaberechts unterliegen. Diese Regelungen sollen einen offenen und fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleisten. Die Schwellenwerte sind in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland definiert und werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und angepasst.

Zum Stand des Jahres 2020 gelten folgende Schwellenwerte für oberschwellige Aufträge:

  • Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert bei 5.350.000 Euro.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei öffentlichen Auftraggebern beträgt der Schwellenwert 214.000 Euro.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern liegt der Schwellenwert bei 428.000 Euro.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden beträgt der Schwellenwert 139.000 Euro.

Diese Schwellenwerte spielen eine entscheidende Rolle im Vergabeprozess, da sie bestimmen, ob ein Auftrag den nationalen oder den EU-weiten Vergaberichtlinien unterliegt. Bei Überschreitung dieser Werte muss der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden, was bedeutet, dass Auftragnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten sich um den Auftrag bewerben können. Dies dient der Förderung des grenzüberschreitenden Handels und Wettbewerbs sowie der Sicherstellung einer effizienten und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel.

Die Anpassung der Schwellenwerte ist wichtig, um sie an die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation anzupassen. Die Festlegung und regelmäßige Überprüfung dieser Werte trägt zur Transparenz und Gleichbehandlung in der öffentlichen Auftragsvergabe bei und unterstützt das Ziel der Europäischen Union, einen einheitlichen und offenen Markt für öffentliche Aufträge zu schaffen.