Oberschwellig

Im Kontext des Vergaberechts bezieht sich der Begriff "oberschwellig" auf Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Wert eines öffentlichen Auftrags die festgelegten EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Diese Verfahren sind durch besondere Vorschriften und Richtlinien gekennzeichnet, die eine EU-weite Ausschreibung der Aufträge verlangen.

Weiterführende Informationen

Das Vergaberecht trennt zwischen Unterschwellen- und Oberschwellenvergaben. Während unterschwellige Vergaben vorrangig auf nationaler Ebene geregelt sind und auf eine sparsame Verwendung öffentlicher Mittel abzielen, ist das oberschwellige Vergaberecht durch EU-Vorgaben geprägt. Diese haben das Ziel, einen effektiven und fairen Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten.

Die EU-Schwellenwerte, die den Oberschwellenbereich definieren, werden regelmäßig angepasst, um Preisentwicklungen und wirtschaftliche Veränderungen zu berücksichtigen. Seit dem 01. Januar 2022 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Für Bauaufträge: 5.382.000 Euro (exkl. MwSt.).
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei öffentlichen Auftraggebern: 215.000 Euro (exkl. MwSt.).
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 Euro (exkl. MwSt.).
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 140.000 Euro (exkl. MwSt.).

In Deutschland findet die Regelung der oberschwelligen Vergaben im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) statt. Dieses Gesetz beinhaltet Richtlinien zur Vermeidung von Angebotskartellen und monopolistischen Strukturen, um den Wettbewerb zu fördern.

Ein wesentlicher Aspekt oberschwelliger Vergaben ist das standardisierte europaweite Bekanntmachungsverfahren. Dadurch erhalten Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich um Aufträge zu bewerben, was den grenzüberschreitenden Wettbewerb stärkt.

Ein weiteres wichtiges Merkmal des Oberschwellenbereichs ist das Nachprüfungsverfahren. Unterlegene Bieter können in diesem Verfahren die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüfen lassen. Diese Prüfung erfolgt zunächst durch eine Vergabekammer und kann bei Bedarf vor einem Oberlandesgericht fortgesetzt werden.

Die Regelungen im Oberschwellenbereich stellen sicher, dass öffentliche Aufträge transparent, gerecht und im Sinne des europäischen Binnenmarktes vergeben werden. Sie dienen dem Schutz der Interessen aller Marktteilnehmer und tragen zur effizienten und fairen Verwendung öffentlicher Mittel bei.