Oberschwellenbereich

Der Oberschwellenbereich im Kontext des öffentlichen Auftragswesens bezeichnet eine Kategorie von Vergabeverfahren, die angewendet wird, wenn der geschätzte Nettoauftragswert eines öffentlichen Auftrags den festgelegten EU-Schwellenwert erreicht oder übersteigt. In solchen Fällen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Auftragsvergabe EU-weit auszuschreiben.

Weiterführende Informationen

Im Oberschwellenbereich gelten spezifische EU-Vergaberichtlinien, die bestimmte Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmuster vorschreiben. Diese Vorgaben sind darauf ausgelegt, den Wettbewerb zu fördern, Transparenz zu erhöhen und Diskriminierung zu vermeiden. In Deutschland wird das EU-Vergaberecht für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich durch den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt. Die genauen Vorschriften für die Durchführung solcher Vergaben finden sich in verschiedenen Vergabeverordnungen wie der Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), basierend auf § 113 GWB.

Im Baubereich ist der Oberschwellenbereich zusätzlich in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt. Für Aufträge, die unterhalb des EU-Schwellenwerts liegen, also im Unterschwellenbereich, gelten weniger strenge Vorschriften, jedoch kann auch hier eine Binnenmarktrelevanz festgestellt werden, die bestimmte Anforderungen an die Ausschreibung stellt.

Im Falle von Vergaben im Oberschwellenbereich ist ein Nachprüfungsverfahren vorgesehen. Dieses Verfahren, geregelt in den §§ 155 ff. GWB, ermöglicht es Bietern, Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber überprüfen zu lassen. Zuständig dafür sind die Vergabekammern des Bundes oder der Länder und gegebenenfalls die Oberlandesgerichte.

Die Regelungen im Oberschwellenbereich sind von entscheidender Bedeutung, da sie sicherstellen, dass öffentliche Aufträge in der Europäischen Union unter Bedingungen des fairen Wettbewerbs vergeben werden. Sie tragen dazu bei, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern, indem sie garantieren, dass öffentliche Aufträge an die qualifiziertesten Anbieter vergeben werden. Gleichzeitig gewährleisten sie, dass Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen erhalten, wodurch der Binnenmarkt gestärkt und die wirtschaftliche Integration innerhalb der EU gefördert wird.