Nachweis der Fachkunde

Der Nachweis der Fachkunde ist ein zentraler Bestandteil in der Bewertung von Bietern in Vergabeverfahren. Er dient dazu, die fachliche Eignung und Kompetenz der Bieter für die spezifische, ausgeschriebene Leistung zu belegen. Dieser Nachweis ist insbesondere im Rahmen der VOB/A von Bedeutung, wo er als Teil der zweiten Wertungsstufe nach der formalen Angebotswertung erfolgt. Er stellt sicher, dass der Bieter über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.

Formen des Nachweises und zugehörige Register

Der Nachweis der Fachkunde kann durch Eintragungen in entsprechende Berufsregister erbracht werden. Bei Handwerksberufen ist dies typischerweise die Handwerksrolle, ein von der Handwerkskammer geführtes Verzeichnis zulassungspflichtiger Betriebe. In nicht handwerklichen Gewerben erfolgt der Nachweis oft durch Eintragungen in das Berufsregister der Industrie- und Handelskammer. Zusätzlich zur Registrierung können Qualifikationen des Personals, wie die Berufsausbildung, als Nachweis dienen.

Eigenerklärungen und Dokumentation

In der Regel werden von den Bietern Eigenerklärungen verlangt, die ihre Fachkunde belegen. Die Vergabestelle darf dabei nur solche Angaben und Unterlagen fordern, die unmittelbar mit dem Gegenstand des Auftrags in Zusammenhang stehen. Sollten zusätzliche Nachweise gefordert werden, muss dies von der Vergabestelle entsprechend begründet und dokumentiert werden.

Eignungskriterien und gesetzliche Regelungen

Neben der Fachkunde umfassen die Eignungskriterien auch die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bieters, die anhand der vorgelegten Nachweise bewertet werden. Gesetzliche Grundlagen hierzu finden sich unter anderem in § 33 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und § 6b Abs. 3 VOB/A. Die Eignungsnachweise müssen je nach Vergabeart fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot vorgelegt werden.

Zusammenfassung und praktische Relevanz

Der Nachweis der Fachkunde ist ein unerlässliches Element im Vergabeprozess, das hilft, die Qualität und Professionalität der Bieter sicherzustellen. Er ermöglicht es Auftraggebern, qualifizierte und fähige Unternehmen für die Durchführung von Aufträgen auszuwählen. Durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und die Bereitstellung angemessener Nachweise können Bieter ihre Eignung effektiv darlegen und ihre Chancen auf den Zuschlag verbessern.