Mantelbogenverfahren

Das Mantelbogenverfahren stellt eine spezielle Form der Angebotsabgabe dar, die in Vergabeprozessen eingesetzt wird. Es kombiniert Elemente elektronischer und traditioneller Angebotsabgaben. Bei diesem Verfahren erfolgt die Übermittlung eines Angebots teilweise elektronisch, jedoch ohne den Einsatz einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur. Ein wesentliches Merkmal des Mantelbogenverfahrens ist die Erstellung eines Mantelbogens durch das Vergabesystem. Dieser Mantelbogen wird ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und muss postalisch an die zuständige Vergabestelle gesendet werden. Ziel des Verfahrens ist es, eine elektronische Signatur entbehrlich zu machen, indem es eine Brücke zwischen vollständig elektronischen und rein papierbasierten Angeboten bildet.

Zulässigkeit und Anwendungsbereich

Nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung erfüllt das Mantelbogenverfahren nicht die technischen Anforderungen eines vollständig elektronischen Verfahrens und genügt nicht den Voraussetzungen des geltenden Signaturgesetzes. Nichtsdestotrotz wird es als eine akzeptable Form der Angebotsabgabe betrachtet, insbesondere wenn es um EU-weite Vergaben geht. Hier wird das Mantelbogenverfahren als ein schriftliches Angebot mit elektronischen Komponenten betrachtet, das verschiedene Kommunikationsmittel gemäß § 13 EG Abs. 1 VOL/A kombiniert.

Auswirkungen auf Mieten und Immobilienbesitzer

Das Mantelbogenverfahren wird häufig in Szenarien angewandt, wo die Verwendung von Signaturkarten und Kartenlesern nicht erforderlich ist. Es ermöglicht die elektronische Übermittlung von Angeboten, während ein zusätzliches, handschriftlich signiertes Anschreiben, der Mantelbogen, postalisch eingereicht wird. Dieses Verfahren sichert die korrekte Zuordnung des elektronischen Angebots zu einem spezifischen Bieter, indem eine Prüfziffer verwendet wird, die auf dem Mantelbogen abgedruckt ist.

Aktuelle Relevanz und Entwicklung

Mit der rechtlichen Anerkennung der Textform als einfache elektronische Signatur hat das Mantelbogenverfahren an Bedeutung verloren. Es wird in modernen Vergabeverfahren seltener eingesetzt, da die elektronische Angebotsabgabe durch fortschrittlichere Methoden ersetzt wurde. In einigen Fällen ist das Mantelbogenverfahren sogar nicht mehr zulässig, da es den aktuellen Anforderungen der e-Vergabe nicht mehr entspricht. Dennoch bleibt es ein relevantes Beispiel für die Evolution der Angebotsabgabe in Vergabeprozessen.