LTMG | Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist ein spezifisches Gesetz in Baden-Württemberg, das auf die Vergabe öffentlicher Aufträge bezogen ist. Es stellt rechtliche Anforderungen an Bieter und deren Nachunternehmer im Rahmen der Ausführung von Bau- oder Dienstleistungen bei öffentlichen Aufträgen.

Geltungsbereich und Zielsetzung
  • Das LTMG gilt für Aufträge von öffentlichen Auftraggebern in Baden-Württemberg.
  • Es betrifft Bau- und Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 20.000 Euro.
  • Lieferleistungen fallen nicht unter die Regelungen des LTMG.
  • Die Hauptziele des LTMG sind die Förderung der Tariftreue und die Sicherstellung angemessener Mindestentgelte für Beschäftigte.
Anforderungen an Bieter und Nachunternehmer
  • Bieter und Nachunternehmer müssen sich im Rahmen der Auftragsausführung an Tarifverträge halten (Tariftreue).
  • Sie sind verpflichtet, ihren Beschäftigten ein festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen.
  • Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Auftragsvergabe.
Umsetzung und Kontrolle
  • Die Einhaltung des LTMG wird von den zuständigen Behörden überwacht.
  • Verstöße gegen die Tariftreue oder die Mindestentgeltregelung können Sanktionen oder den Ausschluss von zukünftigen öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Bedeutung und Auswirkungen
  • Das LTMG soll faire Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Auftragsvergabe gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping verhindern.
  • Es unterstützt die Einhaltung von Mindeststandards in der Entlohnung und fördert die soziale Verantwortung der Unternehmen.
  • Das Gesetz trägt zur Stärkung des lokalen und regionalen Mittelstands bei, indem es gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Bieter schafft.
Fazit

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Instrument zur Förderung fairer Löhne und zur Sicherstellung tariflicher Bindungen in der öffentlichen Auftragsvergabe. Es sorgt für eine sozial verantwortliche und wirtschaftlich nachhaltige Vergabepraxis.