Losverfahren

Das Losverfahren ist ein spezifisches Entscheidungsfindungsverfahren im Rahmen der öffentlichen Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Es findet Anwendung, wenn eine Auswahl aus einer Vielzahl von Bewerbungen getroffen werden muss, und dient der Reduzierung der Bewerberzahl für Verhandlungen.

Rechtlicher Rahmen
  • Das Losverfahren ist im Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 der Vergabeverordnung (VgV) geregelt und stellt eine Ausnahme von dem im Vergaberecht dominierenden Grundsatz der Wettbewerbsauswahl dar.
  • Gemäß § 51 Abs. 1 VgV muss die Reduzierung der Bewerberzahl anhand objektiver Eignungskriterien erfolgen, außer bei offenen Verfahren, wo eine solche Reduzierung generell nicht zulässig ist.
Anwendung und Zulässigkeit
  • Das Losverfahren kommt in Betracht, wenn eine objektive und nachvollziehbare Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern aufgrund der Menge der Bewerbungen nicht möglich ist.
  • Eine Losentscheidung ist zulässig, wenn gleichwertige Teilnahmeanträge vorliegen und die Teilnehmer vorab darüber informiert wurden.
  • Die Anwendung des Losverfahrens sollte immer als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden und ist nur dann erlaubt, wenn keine weiteren Auswahlkriterien mehr zur Verfügung stehen.
Kritische Betrachtung und Grenzen
  • Da das Vergabeverfahren darauf abzielt, den bestmöglichen Bewerber zu ermitteln, ist ein Verfahren unzureichend, welches nicht klärt, welcher der geeigneten Bewerber die geforderte Leistung am besten erbringen könnte. Ein Losverfahren ohne vorherige Klärung dieser Frage kann rechtlich problematisch sein.
  • Gemäß § 75 Abs. 6 VgV ist das Losverfahren nur zulässig, wenn nach objektiver Auswahl immer noch zu viele geeignete Bewerber vorhanden sind, die die Anforderungen gleichermaßen erfüllen.
Anwendungsbereiche und Besonderheiten
  • Das Losverfahren wird vor allem in Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb angewandt, wenn die Anzahl der Bewerber auf eine angemessene Teilnehmerzahl reduziert werden soll.
  • Es gilt als vertretbar, wenn geeignete Bewerber in früheren Auswahlstufen nach Mindestanforderungen und weiteren fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden.
Fazit

Das Losverfahren im Vergaberecht dient der Reduzierung der Bewerberzahl in spezifischen Situationen und ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Es soll sicherstellen, dass auch bei einer großen Anzahl qualifizierter Bewerbungen eine faire und gerechte Auswahl gewährleistet wird, wobei es stets als letztes Mittel nach Ausschöpfung aller anderen objektiven Auswahlkriterien zu betrachten ist.