Leistungsphasen nach HOAI

Die Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturieren die schrittweise Abwicklung von Bauvorhaben. Sie gliedern den gesamten Prozess von der ersten Idee bis zur Fertigstellung des Bauwerks in definierte Phasen. Für jede dieser Phasen ist ein spezifischer Anteil des Gesamthonorars vorgesehen.

Strukturierung des Bauprozesses

Die HOAI teilt den Bauprozess in verschiedene, aufeinanderfolgende Leistungsphasen ein. Diese Phasen sind als einzelne Aufgabenbereiche konzipiert, die jeweils spezifische Leistungen von Architekten und Ingenieuren erfordern. Das klassische Modell umfasst in der Regel neun Phasen. Jede Phase enthält Grundleistungen, die notwendig sind, um das Bauvorhaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Grundleistungen vs. Besondere Leistungen
  • Grundleistungen sind die essenziellen Aufgaben in jeder Phase, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Realisierung des Bauvorhabens erforderlich ist.
  • Besondere Leistungen gehen über die Grundleistungen hinaus. Sie sind in der HOAI aufgeführt, aber nicht vollständig bewertet oder definiert.
Leistungsbilder der HOAI

Die Leistungsbilder in der HOAI variieren je nach Bauvorhaben und umfassen verschiedene Aufgabenkataloge. Einige Beispiele sind Flächennutzungsplan, Gebäudeplanung, Landschaftsplanung und technische Ausrüstung.

Die Neun Phasen im Detail
  1. Grundlagenermittlung: Diese Phase dient der Erkundung und Dokumentation der Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben.
  2. Vorplanung: Hier erfolgt die erste konzeptionelle Planung mit skizzenhaften Entwürfen und einer ersten Kostenschätzung.
  3. Entwurfsplanung: Entwicklung eines detaillierten Planungskonzepts unter Berücksichtigung aller relevanten Vorgaben und Bedingungen.
  4. Genehmigungsplanung: Erstellung des Bauantrags mit allen notwendigen Unterlagen für die Baugenehmigung.
  5. Ausführungsplanung: Detaillierte Erstellung der Planungsunterlagen, inklusive aller Maße, Materialangaben und technischen Spezifikationen.
  6. Vorbereitung der Vergabe: Erstellung des Leistungsverzeichnisses und anderer Vergabeunterlagen.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe: Unterstützung bei der Angebotsauswahl, Verhandlung und Auftragserteilung.
  8. Objektüberwachung: Überwachung der Bauausführung, Koordination der beteiligten Gewerke und Kontrolle der Einhaltung von Terminen und Kosten.
  9. Objektbetreuung und Dokumentation: Übernahme der Nachbetreuung des Bauwerks, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche und Dokumentation.
Honorarzonen und Abrechnung

Die HOAI sieht unterschiedliche Honorarzonen für verschiedene Planungsaufwände vor, von gering bis hoch. Je nach Komplexität und Anforderung des Projekts können Architekten und Ingenieure ihre Leistungen innerhalb dieser Honorarzonen abrechnen.

Leistungsphasen im Werkvertrag

Obwohl die HOAI eine allgemeine Orientierung bietet, sind die konkret zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Werkvertrag festzulegen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend alle in der HOAI aufgeführten Grundleistungen im Rahmen eines Projekts erforderlich sind.

Fazit

Die Leistungsphasen nach HOAI bieten eine strukturierte und detaillierte Vorgehensweise für Architekten und Ingenieure bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Sie erleichtern die Planung, Durchführung und Abrechnung von Bauprojekten und sorgen für Transparenz und Verlässlichkeit im Bauprozess.