Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein zentrales Bundesgesetz in Deutschland, das die Prinzipien der Abfallwirtschaft regelt. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Es trat am 1. Juni 2012 in Kraft und ersetzte das vorige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Diese Neufassung war notwendig, um die EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 in nationales Recht umzusetzen.

Ziele und Anwendungsbereich

Das KrWG zielt darauf ab, die natürlichen Ressourcen zu schonen und Mensch sowie Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Abfällen zu schützen. Es richtet sich an alle Beteiligten im Prozess der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung, einschließlich der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft. Das Gesetz umfasst sowohl die Erzeugung als auch die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Kerninhalte des KrWG
  • Fünfstufige Abfallhierarchie: Diese Hierarchie priorisiert die Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen vor deren Recycling und sonstiger Verwertung sowie endgültiger Beseitigung.
  • Produktverantwortung: Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, umweltfreundliche Produkte zu entwickeln und Abfälle zu minimieren.
  • Abfallbewirtschaftung: Regelungen für die umweltverträgliche Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
  • Öffentliche Hand: Sie muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwachen und Unterstützung sowie Beratung anbieten.
Bedeutung für das Vergaberecht

Das KrWG betont die Rolle der öffentlichen Hand als Vorbild im nachhaltigen Wirtschaften. Es verpflichtet Bundesbehörden, ressourcenschonende Leistungen in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu bevorzugen. Dies umfasst die Gestaltung von Arbeitsabläufen, die Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern sowie Bauvorhaben.

Verhältnis zu Landesgesetzen

Das KrWG bildet den bundesrechtlichen Rahmen, während Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetze den Vollzug des KrWG regeln und die Zuständigkeiten auf Landesebene festlegen.

Neuerungen und Anpassungen

Die Novellierung des KrWG im Jahr 2020 führte zusätzliche Regelungen ein, um die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie besser umzusetzen. Dazu gehören erweiterte Vermeidungsvorgaben und Recyclingvorgaben sowie nationale Regelungen zur Förderung eines fairen Wettbewerbs in der Abfallentsorgung.