Korruptionsdelikte

Korruptionsdelikte beziehen sich auf verschiedene Formen des Machtmissbrauchs, bei denen eine Amtsperson oder ein:e Angestellte:r eines Unternehmens persönliche Vorteile für sich selbst oder Dritte erlangt. Diese unzulässigen Handlungen umfassen Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Relevanz in der öffentlichen Auftragsvergabe

Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe gefährden Korruptionsdelikte die Integrität und Transparenz des Verfahrens. Sie verstoßen gegen das Prinzip des freien und fairen Wettbewerbs und benachteiligen ehrliche Anbieter.

Strafrechtliche Definitionen und Beispiele
  • Bestechung (§ 299 StGB): Ein:e Unternehmensvertreter:in bietet einer Amtsperson oder einem:einer Angestellten eines anderen Unternehmens einen Vorteil an, um im Wettbewerb bevorzugt zu werden.
  • Bestechlichkeit (§ 299 StGB): Ein:e Amtsträger:in oder Unternehmensvertreter:in nimmt Vorteile an, um jemanden im Wettbewerb zu bevorzugen.
  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB): Eine Amtsperson nimmt Vorteile für sich oder Dritte für die Dienstausübung an.
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB): Ein:e Täter:in gewährt einer Amtsperson Vorteile für die Dienstausübung.
  • Bestechung eines Amtsträgers (§ 334 StGB): Ein:e Täter:in bietet einer Amtsperson Vorteile an, damit diese ihre Dienstpflichten verletzt.
Bekämpfung von Korruptionsdelikten
  • Transparenz und Dokumentationspflicht: Durch transparente Verfahren und eine lückenlose Dokumentation wird Korruption erschwert.
  • Korruptionsregister: Einige Bundesländer führen Register, in denen Unternehmen mit Korruptionsverfehlungen gelistet sind.
  • Elektronische Vergabe: Digitale Verfahren bieten höhere Sicherheit und Transparenz, um Korruption zu verhindern.
  • Rechtsrahmen: Nationale und internationale Gesetze wie das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG) und das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) bieten rechtliche Grundlagen zur Verfolgung von Korruptionsdelikten.
Folgen für Beteiligte

Die Beteiligung an Korruptionsdelikten kann zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen, darunter Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem riskieren Unternehmen den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Reputationsverlust.